Corona im EN-Kreis - Fallzahlen vom 18. November 2020
657 Erkrankte, Inzidenz 134,83 und eine neue Allgemeinverfügung

Die aktuellen Fallzahlen aus dem EN-Kreis für Mittwoch, 18. November, sind veröffentlicht sowie eine neue Allgemeinverfügung. | Foto: Sikora/Canva
  • Die aktuellen Fallzahlen aus dem EN-Kreis für Mittwoch, 18. November, sind veröffentlicht sowie eine neue Allgemeinverfügung.
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Im Ennepe-Ruhr-Kreis gibt es 3.156 bestätigte Corona-Fälle (Stand Mittwoch, 18. November), von diesen sind aktuell 657 infiziert, 2.451 gelten als genesen. Die Zahl der Infektionen ist innerhalb der letzten 24 Stunden um 39 gestiegen.

Die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen 7 Tagen pro 100.000 Einwohner, liegt im Kreisgebiet bei 134,83 (Vortag 134,83).
In den Krankenhäusern im Kreisgebiet sind derzeit 37 Patienten mit einer Corona-Infektion in stationärer Behandlung. 8 von ihnen werden intensivmedizinisch betreut, 5 beatmet.
Die aktuell 657 Erkrankten wohnen in Breckerfeld (19), Ennepetal (43), Gevelsberg (61), Hattingen (88), Herdecke (93), Schwelm (65), Sprockhövel (57), Wetter (44) und Witten (187).
48 Menschen sind im Ennepe-Ruhr-Kreis an oder mit dem Corona-Virus verstorbenen. Sie stammen aus Breckerfeld (1), Ennepetal (4), Gevelsberg (5), Hattingen (4), Herdecke (23), Schwelm (2), Sprockhövel (3), Wetter (2) und Witten (4).
Die Gesundeten kommen aus Breckerfeld (59), Ennepetal (228), Gevelsberg (280), Hattingen (479), Herdecke (227), Schwelm (202), Sprockhövel (120), Wetter (164) und Witten (692).
Für die bestätigten Fälle sowie für begründete Verdachtsfälle ist häusliche Quarantäne angeordnet. Insgesamt gilt diese Vorgabe für 2.657 (Vortag 2.656) Personen im Kreis.

Neue Allgemeinverfügung

Seit Mittwoch, 18. November, gilt im Ennepe-Ruhr-Kreis eine neue Allgemeinverfügung. In Zusammenarbeit mit den Städten hat der Kreis neu definiert, wann und in welchen Bereichen unter freiem Himmel eine Alltagsmaske getragen werden muss.
Für manche Orte ist die bislang geltende Maskenpflicht wieder aufgehoben worden, weil eine genaue Überprüfung der Städte ergeben hat, dass dort Mindestabstände eingehalten werden können. In anderen Bereichen ist die Maskenpflicht jetzt nur noch auf solche Wochentage und Zeiten beschränkt, an denen tatsächlich mit einer größeren Anzahl von Menschen zu rechnen ist.
Betroffen sind Fußgängerzonen, Plätze und Straßenzüge in Gevelsberg, Hattingen, Schwelm und Witten. Welche dies sind und wann genau dort eine Alltagsmaske getragen werden muss, ist in der Allgemeinverfügung vom 17. November nachzulesen: www.enkreis.de.

Verdachtsfälle oder positive Corona-Fälle

Aufgrund von Verdachtsfällen oder positiven Corona-Fällen ermittelt das Kreisgesundheitsamt in einigen Senioren- und Pflegeheimen. In nahezu allen Städten sind einzelne Schüler oder Lehrer positiv auf das Corona-Virus getestet worden. Logische Folge: Distanzunterricht für einzelne Schüler oder Klassen. Ähnlich stellt sich das Ausbruchsgeschehen in den Kindertagesstätten dar. Hier sind einzelne Gruppen oder auch ganze Einrichtungen geschlossen.

Autor:

Nina Sikora aus Essen

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