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Arbeitsgericht Mönchengladbach: Fristlose Kündigung- „Ich hau dir vor die Fresse“ – Langjährig beschäftigter städtischer Mitarbeiter bedroht seinen Vorgesetzten

Der Kläger war seit 1987 als Arbeiter im Bereich Straßenmanagement bei der Stadt Mönchengladbach beschäftigt. Im Zuge der Durchführung von Bodenbelagsarbeiten am Stationsweg äußerte sich der Kläger seinem unmittelbaren Vorgesetzten gegenüber im Beisein eines weiteren Mitarbeiters mit den Worten: „ Ich hau dir vor die Fresse, ich nehme es in Kauf, nach einer Schlägerei gekündigt zu werden, der kriegt von mir eine Schönheitsoperation, wenn ich dann die Kündigung kriege, ist mir das egal.“ Wegen...

  • Gelsenkirchen
  • 07.11.12
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