Auflagen

Beiträge zum Thema Auflagen

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Kurz vor dem Anzünden sollten man den Haufen noch einmal umschichten, damit Tiere rechtzeitig flüchten können. | Foto: Archiv
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Osterfeuer - die offizielle Pressemitteilung der Stadtverwaltung Wesel
Das Verbrennen ungeeigneter Materialien ist verboten / Umschichten kurz vor den Anzünden

Die Zeit der Osterfeuer steht wieder bevor. Die Stadt Wesel weist darauf hin, dass zulässige Osterfeuer ausschließlich der Brauchtumspflege dienen. Um Brauchtumsfeuer handelt es sich, wenn diese von Vereinen oder Institutionen öffentlich veranstaltet werden. Die Beseitigung von pflanzlichen oder anderweitigen Abfällen ist nicht gestattet. Osterfeuer sollten vor dem Verbrennen bei der Stadt Wesel, Fachbereich Ordnung, unter 0281/203-2469 gemeldet werden.Bei der Durchführung eines Osterfeuers...

  • Wesel
  • 05.04.19
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