Autofahrer hatte recht

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Überregionales

Interessanter Leserbrief zu "Top und Flop der Woche" (Ausgabe 24. Februar)

"Weseler"-Leser Ernst Tilch aus Wesel hat das von uns auserkorene "Top der Woche" von der Titelseite (siehe Bilddatei!) mit Interesse wahrgenommen. Das geschilderte Geschehen veranlasste ihn dazu, einen Leserbrief zu schreiben. Betr.: Ärger wegen angeblichen Parkvergehens Der Ärger des zur Kasse gebetenen Kraftfahrers ist vollkommen berechtigt. Denn in der StVO § 13 "Eibrichtung zur Überwachung der Parkzeit" heißt es: " ... soweit das Fahrzeug eine von außen gut lesbare Parkscheibe hat ..."...

  • Wesel
  • 04.03.16
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