B.14.AS.30/15.R

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Politik
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Eingliederungsvereinbarungen - im Märkischen Kreis ist vermutlich keine einzige rechtskonform

Am 23.06.2016 urteilte das Bundessozialgericht unter dem Aktenzeichen B 14 AS 30/15 R über Minimalanforderungen für Eingliederungsvereinbarungen (EGV). "Keine Vereinbarung von Bewerbungsbemühungen ohne Vereinbarung zur Bewerbungskostenübernahme. Der 14. Senat hat nunmehr klargestellt, dass die Eingliederungsvereinbarungen nach § 15 SGB II öffentlich-rechtliche Verträge in der Form des subordinationsrechtlichen Austauschvertrags nach §§ 53 ff. SGB X sind, die den Anforderungen des § 55 Abs 1...

  • Iserlohn
  • 28.11.16
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