Bundessozialgericht

Beiträge zum Thema Bundessozialgericht

Ratgeber

Auch nachträglich mehr Geld bei unzulässigen Ein-Euro-Jobs

„Arbeitslose können auch nachträglich mehr Geld verlangen, wenn das Jobcenter ihnen einen rechtswidrigen Ein-Euro-Job zugewiesen hat. Lassen sie sich zu viel Zeit, kann allerdings ein Teil des Anspruchs verloren gehen, wie im Ergebnis das Bundessozialgericht (BSG) am Donnerstag in Kassel entschied. (Az: B 14 AS 75/12 R)“ www.welt.de In einer weiteren Entscheidung hat das Bundessozialgericht am 22.08.2013 seine Rechtsprechung weiterentwickelt und mit dem Missbrauch der Arbeitsgelegenheiten...

  • Iserlohn
  • 23.08.13
  • 6
Politik

Regierung dämmt den Missbrauch von Ein-Euro-Jobs weiter ein

Zum 01.04.2012 wird das „Gesetz zur Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente" in Kraft gesetzt. Nach den Vorgaben des Gesetzgebers soll damit die Effizienz der Finanzmittel im Blick auf die Integration auf den Arbeitsmarkt gesteigert werden. http://www.harald-thome.de/media/files/GE_InstR_Begruendung.pdf (Ein-Euro-Jobs - Seite 50-54) Unter dem Titel „Reform zu Lasten der kaum Vermittelbaren“ berichtete der Iserlohner Kreisanzeiger am 20.02.2012 am Beispiel der „Werkstatt im...

  • Iserlohn
  • 25.02.12
  • 1
Politik

Sieg für den DGB - Jobcenter haften für rechtswidrige Ein-Euro-Jobs

„Jobcenter sind dafür verantwortlich, wenn sie Hartz-IV-Empfängern einen rechtswidrigen Ein-Euro-Job anweisen. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel bei einer öffentlichen Verhandlung am "Tag der offenen Tür" entschieden.“ http://www.n24.de/news/newsitem_7195367.html „Vermitteln Jobcenter rechtswidrige Ein-Euro-Jobs, können Hartz-IV-Bezieher für ihre geleistete Arbeit mehr Geld verlangen. Entsprechen die Ein-Euro-Jobs nicht den gesetzlichen Anforderungen, müsse die Behörde Wertersatz...

  • Iserlohn
  • 29.08.11
Politik

Falsch eingesetzte Ein-Euro-Jobber müssen wie Arbeitnehmer bezahlt werden

„Das Urteil birgt Sprengkraft: Ein-Euro-Jobber, die nicht für "im öffentlichen Interesse liegende, zusätzliche Arbeiten" (§ 16d SGB II) eingesetzt werden, sondern reguläre Arbeitnehmer ersetzen, müssen auch wie diese bezahlt werden. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden (Urt. vom 13.04.2011 - B 4 AS 98/10 R). JobCenter setzte den Arbeitslosen als Umzugshelfer bei der Stadt Mannheim ein Der Kläger erhält seit dem Inkrafttreten des SGB II am 1.1.2005 laufende Leistungen zur Sicherung des...

  • Iserlohn
  • 05.07.11
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