Coronaschutzverordnung

Beiträge zum Thema Coronaschutzverordnung

Blaulicht
Weil die Inzidenz seit fünf Werktagen unter dem Schwellenwert von unter 35 liegt, gelten ab Mittwoch die Regeln der Stufe 1 der neuen CoronaSchVO NRW. | Foto: LK-Archiv

Aktueller Stand der Infektionsfälle mit Coronavirus (Covid-19): 7-Tage-Inzidenz im Kreis Wesel bei 28,5
Fünf Werktage unter Schwellenwert von 35: Ab Mittwoch gelten Regeln der Stufe 1

Im Kreis Wesel sind drei weitere Menschen verstorben, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Hierbei handelt es sich um einen 76 Jahre alten Mann aus Wesel, eine 61 Jahre alte Frau und einen 84 Jahre alten Mann aus Moers. Damit steigt die Zahl der in Zusammenhang mit dem Coronavirus verstorbenen Menschen im Kreis Wesel auf 294. Die Anzahl der bestätigten Fälle von labordiagnostisch nachgewiesenen Infektionen mit dem Coronavirus (Covid-19) im Kreis Wesel liegt aktuell bei 17.547...

  • Dinslaken
  • 31.05.21
Ratgeber
Schon jetzt darf im Kreis Wesel in der Außengastronomie wieder getrunken und gegessen werden. Fällt die Inzidenz weiterhin stabil unter 35, dürften Menschen auch wieder in Innenräumen speisen. | Foto: Pexels/Pixabay

Diese Regelungen gelten im Kreis Wesel ab Freitag, 28. Mai
Land NRW erlässt neue CoronaSchutzVerordnung

Am Mittwochnachmittag, 26. Mai, wurde vom Land NRW eine neue Coronaschutzverordnung erlassen, die am Freitag, 28. Mai, in Kraft tritt. Damit ergeben sich erhebliche Änderungen zu den in der gestrigen Pressemitteilung des Kreises Wesel erläuterten Regelungen für eine Inzidenz unter 50. Seit Donnerstag, 20. Mai, liegt die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Wesel unter dem Schwellenwert von 50. Damit treten am Freitag, 28. Mai, die entsprechenden Regelungen der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes...

  • Dinslaken
  • 27.05.21
  • 1
Ratgeber
Es gibt weitere kleinere Öffnungen, Sonnenstudios können wieder Kunden bedienen, Anfängerschwimmausbildung und Kleinkinderschwimmkurse für Gruppen von höchstens fünf Kindern sind wieder erlaubt. | Foto: LK

Ob und wie die „Notbremse“ greift, ist derzeit noch nicht klar
Zunächst keine Änderungen

Die neue Coronaschutzverordnung hat für Moers voraussichtlich bis Ostern keine Änderung der aktuellen Situation zur Folge. Ob und wie die „Notbremse“ greift, ist derzeit noch nicht klar. Anfängerschwimmausbildung und Kleinkinderschwimmkurse für Gruppen von höchstens fünf Kindern sind ab Montag, 29. März, wieder erlaubt. Auch Sonnenstudios dürfen öffnen.

  • Moers
  • 26.03.21
LK-Gemeinschaft
Spaß und gute Laune bei der "MoFA". Die Kinder können sich auf jede Menge Unterhaltung freuen - vorausgesetzt, die Coronabestimmungen lassen es zu. | Foto: Stadt Moers

„MoFA“ 2021 einstimmig beschlossen - Programmplanungen sind noch ungewiss
Grünes Licht für die Moerser Ferienaktion

Für die diesjährige Moerser Ferienaktion („MoFA“) gab es gestern im Jugendhilfeausschuss grünes Licht. Sie wurde einstimmig beschlossen. Was genau in diesen drei ersten Ferienwochen vom 5. bis 24. Juli auf dem Programm steht, ist aufgrund der Coronaschutzverordnung jedoch derzeit noch ungewiss. „Es ist schwierig zu planen“, so Mirjam Beitz, Volontärin in der Pressestelle der Stadt. „Wir möchten den Eltern gerne wieder das Angebot der „MoFA“ machen und ihnen auch rechtzeitig eine große...

  • Moers
  • 05.03.21
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.