Ermessensprüfung

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Politik

Iserlohnerin klagt gegen Hartz IV-Mietspiegel

"Wohnungen für Hartz IV-Bezieher müssen angemessen sein: nicht zu groß, nicht zu teuer. Weil eine Mieterin aus dem Märkischen Kreis solch eine Wohnung nicht fand, muss sie von ihren kargen Bezügen selbst einen erheblichen Teil der Miete zahlen. Am Donnerstag (01.12.2016) klagt sie vor dem Sozialgericht." (SG Do, S 19 AS 3392/15) "Schon 700 Widersprüche "Hintergrund war die Situation am Wohnungsmarkt in den Jahren 2013 und 2014", sagt Volker Riecke, Leiter des Jobcenters im Märkischen Kreis....

  • Dortmund-City
  • 18.11.16
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