Genesenenstatus

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Ratgeber
Für alle Besucher des Rathauses Hilden besteht - vorerst befristet bis 25. Mai 2022 - eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder einer anderen medizinischen Maske. Diese Pflicht gilt ebenso für alle städtischen Einrichtungen in Hilden. | Foto:  PR-Symbolfoto: Köhring

Bürgermeister macht vom "Hausrecht" Gebrauch
Hilden: Maskenpflicht in städtischen Einrichtungen bleibt

Für alle Besucher des Rathauses Hilden besteht - vorerst befristet bis 25. Mai 2022 - eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder einer anderen medizinischen Maske. Diese Pflicht gilt ebenso für alle städtischen Einrichtungen wie das Wilhelm-Fabry-Museum, die Stadtbücherei und den Zentralen Bauhof. Der Impf- oder Genesenenstatus wird beim Zutritt zum Gebäude nicht mehr abgefragt. „Wir gehen davon aus, dass in Zukunft viele sinnvolle Beschränkungen, die Bürgerinnen und Bürger sowie...

  • Hilden
  • 04.04.22
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