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Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) informiert:
Gefährdete Kinder dürfen in die Notbetreuung

Bisher durften ausschließlich Kinder in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Schulen betreut werden, wenn zumindest ein Elternteil in einem Beruf arbeitet, der in der aktuellen Situation zwingend ausgeübt werden muss. Kinder, bei denen das Kindeswohl gefährdet ist, durften bislang nicht betreut werden, selbst wenn familiengerichtliche Entscheidungen oder Schutzpläne zur Sicherung des Kindeswohls eine solche Betreuung eigentlich vorsahen. Die NRW-Ministerien für Kinder,...

  • Schwerte
  • 07.04.20
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