Karfreitag

Beiträge zum Thema Karfreitag

Ratgeber

Vorschriften für Feiertage beachten

Die IHK zu Essen weist darauf hin, dass für den „stillen Feiertag“ Karfreitag und für den Vorabend zu Karfreitag wieder besondere Vorschriften des Feiertagsgesetzes Nordrhein-Westfalen gelten. Am Gründonnerstag, 5. April, sind ab 18 Uhr jegliche öffentliche Tanzveranstaltungen verboten. Von Karfreitag bis Karsamstag, 6. bis 7. April, 6 Uhr, sind keine öffentlichen Veranstaltungen erlaubt. Hierzu zählen insbesondere Märkte, gewerbliche Ausstellungen, sportliche Veranstaltungen, Leistungsshows,...

  • Mülheim an der Ruhr
  • 29.03.12
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