Kinderbetreuung

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Die Regelungen für die Notbetreuung von Kindern wurden auch in Hattingen angepasst. | Foto: pixabay/Grafik Sikora

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Notbetreuung von Kindern in Hattingen angepasst

Um den Betrieb der kritischen Infrastruktur sicherzustellen, hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen eine Änderung bei der Notbetreuung beschlossen. Seit heute, 23. März, hat jede Person, die in kritischer Infrastruktur tätig ist und eine Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit vorlegen kann, unabhängig von der familiären Situation, also auch unabhängig von der beruflichen Situation des Partners oder anderen Elternteils, einen Anspruch auf Notbetreuung ihrer Kinder. Das gilt...

  • Hattingen
  • 23.03.20
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