Natur + Garten
Kontra Landschaftsschutz – gesehen in Bedburg-Hau - zugemüllt vom Eigentümer
Die hier gezeigten Bilder stammen allesamt von einem Ort, einem Wäldchen in Bedburg-Hau. Das Wäldchen ist als Geschützter Landschaftsbestandteil (§ 23 LG) im Landschaftsplan des Kreises Kleve aufgeführt, wie folgt: „Mischwaldparzelle ca. 0,3 ha großes Flurgehölz an der XXXstraße östlich XXXXXXX aus Esche sowie daneben aus Buche, Bergahorn, Vogelkirsche, Roteiche, Walnuss, Kastanie, Obstgehölzen, Holunder, Eberesche, Brombeere u.a. Gehölzarten mit dichter Strauchschicht. Das Flurgehölz liegt...