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Einstufung als „Kulturgut“

Für das Oldtimer-Kennzeichen schreibt der Gesetzgeber konkrete Voraussetzungen vor. Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein und von einem Sachverständigen als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ eingestuft werden. „Es muss einen guten Pflege- und Erhaltungszustand aufweisen“, sagt Thorsten Ruthmann, Koordinator des Dekra Classic Service. „Zudem müssen die Hauptbaugruppen an den damaligen Originalzustand angelehnt oder zeitgenössisch ersetzt sein.“

  • Düsseldorf
  • 24.07.13
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