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Durch Corona ein bisschen in den Hintergrund gedrängt wurde die Masern-Impfpflicht, die seit 2 Jahren für Gemeinschaftseinrichtungen besteht. | Foto: ©Andreas Morlok/pixelio.de

Ende der Übergangsfrist
Masernimpfpflicht nicht vergessen

Durch Corona ein bisschen in den Hintergrund gedrängt wurde die Masern-Impfpflicht, die seit 2 Jahren für Gemeinschaftseinrichtungen besteht. Seit März 2020 gilt in Deutschland das Masernschutzgesetz. Das Gesetz soll den Schutz vor Masern in Kindergärten, Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen sowie in medizinischen Einrichtungen fördern. Daher sieht es vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in den Kindergarten, die Kindertagespflege oder in die Schule...

  • Velbert
  • 08.08.22
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