private Feiern

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Ratgeber

Corona und private Feiern
Neue Schutzverordnung wird zum 1. Oktober kommen

Wie die Landesregierung bereits letzte Woche angekündigt hat, müssen künftig „private Feierlichkeiten aus herausragendem Anlass im öffentlichen Raum“ – also etwa Jubiläen, Hochzeiten, Taufen, Geburtstags- und Abschlussfeiern – ab einer Teilnehmerzahl von 50 mindestens zwei Wochen vorher beim örtlichen Ordnungsamt angemeldet werden. „Darüber hinaus muss eine für die Feier verantwortliche Person benannt werden und eine Gästeliste mit den entsprechenden Daten der Gäste vorab eingereicht werden“,...

  • Mülheim an der Ruhr
  • 29.09.20
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