sexuelle Belästigung

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Amtsgericht: Sexuelle Tat kostet Job und Geld

Den 17. Dezember 2012 wird der Angeklagte wohl niemals vergessen. An diesem Tag tat er das, was zum Verlust seines Arbeitsplatzes führte, ihm eine Geldstrafe von 500 Euro einbrachte, zusätzlich die Zahlung von Schmerzensgeld von 1560 Euro sowie die anwaltlichen und gerichtlichen Kosten der Nebenklage. Der 60jährige lebt heute von Hartz IV und wird dies alles nur in Raten schultern können. Dabei schien es endlich wieder aufwärts zu gehen. Seit einiger Zeit schon war der damals 59jährige...

  • Hattingen
  • 19.03.14
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