Tipps

Beiträge zum Thema Tipps

Blaulicht
Düsseldorf: Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt weist darauf hin, dass zum Jahreswechsel nur am Sonntag, 31. Dezember, und am Montag, 1. Januar, "geknallt" werden darf. | Foto: Archiv

Düsseldorf: Tipps zum Umgang mit Böllern
Feuerwerk nur Silvester/Neujahr zünden

Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt weist darauf hin, dass zum Jahreswechsel nur am Sonntag, 31. Dezember, und am Montag, 1. Januar, "geknallt" werden darf. Menschen, die Feuerwerkskörper früher oder auch später abbrennen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Ebenfalls geahndet wird der Verkauf von Feuerwerkskörpern mit Altersbegrenzung ab 18 Jahren an Kinder und Jugendliche. Von André Schahidi Der Verkauf darf ab dem 29. bis zum 31. Dezember erfolgen....

  • Düsseldorf
  • 28.12.23
  • 1
Ratgeber
Auch Vierbeiner wie "Paco", die eigentlich keine Angst vor lauten Geräuschen haben, können in einem ungünstigen Moment in Panik geraten und weglaufen.  | Foto: Andrea Becker

TASSO erwartet entlaufene Haustiere an Silvester
Trotz Böller-Verkaufsverbot

TASSO erwartet viele entlaufene Haustiere an Silvester Es kracht, es zischt, überall steigt Rauch auf: In der Silvesternacht durchleben viele Tiere ihren schlimmsten Albtraum. Trotz zahlreicher Verbote im vergangenen Jahr wurden laut TASSO-Statistik allein an den beiden Tagen des Jahreswechsels von 2020 auf 2021 rund 540 Tiere vermisst, auffällig war vor allem die Zahl der entlaufenen Hunde. Corona bedingt gibt es zwar auch in diesem Jahr wieder Einschränkungen, jedoch ist das Zünden von...

  • Düsseldorf
  • 27.12.21
  • 1
Ratgeber

Ordnungsamt: Feuerwerk nur Silvester und Neujahr zünden

Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt weist daraufhin, dass zum Jahreswechsel nur am Sonntag, 31. Dezember, und am Montag, 1. Januar, "geknallt" werden darf. Menschen, die Feuerwerkskörper früher oder auch später abbrennen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Ebenfalls geahndet wird der Verkauf von Feuerwerkskörpern mit Altersbegrenzung ab 18 Jahren an Kinder und Jugendliche. Der Verkauf beginnt am Donnerstag, 28. Dezember. Das Abbrennen von Feuerwerk in...

  • Düsseldorf
  • 28.12.17
  • 1
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.