Düsseldorf: Tipps zum Umgang mit Böllern
Feuerwerk nur Silvester/Neujahr zünden

Düsseldorf: Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt weist darauf hin, dass zum Jahreswechsel nur am Sonntag, 31. Dezember, und am Montag, 1. Januar, "geknallt" werden darf. | Foto: Archiv
  • Düsseldorf: Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt weist darauf hin, dass zum Jahreswechsel nur am Sonntag, 31. Dezember, und am Montag, 1. Januar, "geknallt" werden darf.
  • Foto: Archiv
  • hochgeladen von Andrea Becker

Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt weist darauf hin, dass zum Jahreswechsel nur am Sonntag, 31. Dezember, und am Montag, 1. Januar, "geknallt" werden darf. Menschen, die Feuerwerkskörper früher oder auch später abbrennen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Ebenfalls geahndet wird der Verkauf von Feuerwerkskörpern mit Altersbegrenzung ab 18 Jahren an Kinder und Jugendliche.

Von André Schahidi

Der Verkauf darf ab dem 29. bis zum 31. Dezember erfolgen. In diesem Jahr ist der Verkauf bereits ab dem 28. Dezember möglich, da einer der Verkaufstage auf einen Sonntag fällt. Das Abbrennen von Feuerwerk in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- oder Seniorenheimen ist untersagt. Außerdem gilt auch in diesem Jahr ein Feuerwerksverbot in der Düsseldorfer Altstadt von Sonntag, 31. Dezember 2023, 20 Uhr, bis Montag, 1. Januar 2024, 6 Uhr.

Die Feuerwehr Düsseldorf erinnert kurz vor dem Jahreswechsel daran, dass es wegen unsachgemäßen Umgangs mit Böllern und Raketen jedes Jahr an Silvester und Neujahr zu Einsätzen kommt, bei denen zum Teil schwere Verletzungen behandelt werden müssen. "Wir möchten niemandem das Abschießen von Feuerwerk verbieten. Aber jeder, der Böller, Knallfrösche, oder Raketen abschießt, sollte bedenken, dass davon bei unsachgemäßem Gebrauch erhebliche Gefahren für Leib und Leben ausgeht", erklärt David von der Lieth, Leiter der Düsseldorfer Feuerwehr. "Insbesondere nach Alkoholkonsum sollte auf das Abschießen von Feuerwerk verzichtet werden."

Feuerwerksverbot in der Altstadt

Die Gefahren werden durch die Statistik der vergangenen Neujahrsnächte bestätigt. Immer wieder kommt es zu Verbrennungen im Gesicht und an den Händen, Augenverletzungen und Gehörschäden. Aber auch abgerissene Finger können das Resultat sein, wenn ein Böller in der Hand explodiert. Vom Silvesterabend 2022 bis zum frühen Morgen des neuen Jahres 2023 zum Beispiel mussten 182 Menschen (Vorjahr: 104) durch den Rettungsdienst versorgt werden. Die meisten davon kamen zur Behandlung ins Krankenhaus, bei 17 (Vorjahr: 20) Einsätzen unterstützte der Notarzt. Die Feuerwehr weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich zum Jahreswechsel 2022/23 ein Mensch (Vorjahr: 4) durch Feuerwerkskörper verletzt hat. Diese niedrige Anzahl ist vor allem auf das Feuerwerksverbot in der Altstadt zurückzuführen.

Auch die Brandschutzeinheiten sind zum Jahreswechsel besonders gefordert. In der Zeit von 22 Uhr am Silvesterabend 2022 bis zum Neujahrsmorgen 2023 rückten die Feuerwehrleute 126 Mal (Vorjahr: 11; weniger aufgrund von Auflagen während der Corona-Pandemie) zu Brandeinsätzen aus. Bei den meisten Bränden in der Stadt handelte es sich um Kleinbrände, oft verursacht durch Feuerwerkskörper.

Damit alle Düsseldorfer friedlich und unbeschadet ins neue Jahr kommen, hat die Feuerwehr Tipps zum sachgerechten Umgang mit Feuerwerkskörpern und Raketen zusammengestellt:

Nur in Deutschland zugelassenes Feuerwerk kaufen und verwenden.
Feuerwerkskörper gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen (Ausnahme sind für alle Altersklassen frei gegebene Produkte) oder alkoholisierten Menschen.
Unbedingt vor dem Zünden die Gebrauchsanweisung lesen. Feuerwerkskörper und Raketen nur im Freien verwenden.
Nach dem Anzünden der Zündschnur mindestens acht Meter Sicherheitsabstand um das Feuerwerk herum einhalten.
Feuerwerkskörper nicht von Balkonen werfen, Raketen nicht vom Balkon aus starten.
Ausreichend Sicherheitsabstand zu anderen Menschen, Gebäuden, Bäumen und Fahrzeugen einhalten.
Knaller nicht in Richtung von anderen Menschen werfen.
Feuerwerk nicht bündeln oder gemeinsam anzünden; auch nicht in Dosen, Flaschen, Briefkästen oder Altpapiercontainern zünden.
Besonders bei Kindern auf schwer entflammbare Kleidung achten, Silvester keine Kunstfaserstoffe wie etwa Fleece anziehen.
Vermeintliche Blindgänger nicht anfassen, sie können auch noch verspätet zünden. Keinesfalls nachzünden, wegen der zu kurzen Zündschnur explodiert der Knaller möglicherweise sofort. Blindgänger mit Wasser übergießen und unbrauchbar machen, denn gerade für Kinder, die solche Kracher nicht zünden dürfen, sind sie spätestens am nächsten Tag eine große Gefahr.
Raketen nur senkrecht starten. Keinesfalls Raketen aus der Hand starten.
Die Flugbahn der Rakete abschätzen und die Auftreffstelle nach dem Ausbrennen beobachten.
Nach Möglichkeit vor Silvester brennbare Gegenstände von Balkonen entfernen und Fenster schließen. Manchmal werden Raketen gezielt in geöffnete Fenster, auf Balkone oder andere brennbare Gegenstände geschossen.
Bei Bodenfeuerwerk, wie Goldregen die Richtung des Funkenfluges beachten - dort sollten keine brennbaren Stoffe sein.
Bei Leuchtbatterien auf die Standsicherheit achten. Tipp: ein Brett als Unterlage verwenden.
Spätestens am nächsten Morgen die Abfälle der Nacht von der Straße und dem Gehweg entsorgen. Auf keinen Fall die Feuerwerksreste direkt nach dem "Knallen" in der Mülltonne entsorgen, da glimmende Reste auch noch nach Stunden zu einem Brand in Müllbehältern führen können.

Autor:

Andrea Becker aus Essen-Borbeck

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

29 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.