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Ratgeber
Wenn sich die rechnungsn zu Bergen auftürmen und die Schulden nicht mehr bezahlt werden können, hilft jetzt die erhöhte Pfändungsfreigrenze das Existenzminimum zu behalten. | Foto: MEV

Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen

Ab dem 1. Juli 2013 können Schuldner mit regelmäßigem Einkommen ein Plus in ihrer Haushaltskasse verbuchen: Die Pfändungsfreigrenzen werden um gut 1,5 Prozent erhöht. Das macht bei einer Pfändung von Einkommen auf der untersten Stufe fortan einen Freibetrag von 1.050 Euro, beim Pfändungsschutzkonto sind künftig 1.045,04 Euro geschützt. „Die neuen Pfändungsfreigrenzen gelten automatisch und ohne Übergangsregelung und müssen sowohl von Arbeitgebern bei Lohnpfändungen und Lohnabtretungen als auch...

  • Dortmund-City
  • 04.07.13
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