Piratenpartei fordert Polizeikennzeichnung auch in NRW!

Die eindeutige Kennzeichnung von Polizeibeamten ist in vielen europäischen Ländern ein selbstverständliches Mittel zur demokratischen Kontrolle der Exekutivorgane, sowohl im Alltag als auch in Konfliktsituationen zwischen Polizei und Bürgern [1].

Anders als in den meisten Nachbarländern hat der Bürger in Deutschland kein grundsätzliches Recht auf eine anonyme Teilnahme an Demonstrationen. Dem gegenüber können Polizeibeamte unter dem Vorwand des Schutzes ihrer Persönlichkeitsrechte auf ihre Kennzeichnung verzichten.

„Man kann Herrn Innenminister Jäger durchaus zustimmen in der Auffassung, nicht jeder Polizist müsse seinen Namen auf der Brust tragen, aber eine Identifizierung durch eine Kennnummer schadet keinem Beamten, sondern trägt zur Transparenz bei“, erklärt Kai Schmalenbach, 2. Vorsitzender der Piratenpartei NRW. Die GdP behauptet, dass in Fällen, in denen tatsächlich Fehlverhalten im Einsatz auftrete, betroffene Polizistinnen oder Polizisten durch ihre Vorgesetzten und mittels der taktischen Zeichen identifiziert werden können. Das Gegenteil ist laut Amnesty International der Fall.

Die Umsetzung der Kennzeichnung von Polizeibeamten, wie sie letzte Woche in Berlin eingeführt wurde, und von Amnesty International [2], der Piratenpartei und Bürgerrechtlern seit Jahren gefordert wird [3], straft solche Ausreden Lügen: Die Beamten sind verpflichtet, eine Kennzeichnung zu tragen, können sich jedoch jederzeit zwischen einem Namensschild und einer anonymen Nummer entscheiden, deren Verbindung zum jeweiligen Polizeibeamten nur dem Einsatzleiter bekannt ist. In Brandenburg ist solch eine Regelung beschlossen, in Bremen und Rheinland-Pfalz hat sie Eingang in die Koalitionsverträge von SPD und Grünen gefunden.

Die Piratenpartei NRW erkennt an, dass die tägliche Polizeiarbeit, ohne die Möglichkeit der Anwendung von unpopulären Zwangsmaßnahmen in vielen Situationen unmöglich wäre. Jedoch hat gerade die Polizei eine besondere Verantwortung. Immer wieder gibt es Presseberichte von rechtswidrigen Übergriffen der Polizei auf Bürger. Häufig jedoch hat der Bürger dabei nicht einmal die Möglichkeit, den Namen des Beamten zu erfahren.

Auch das polizeigewerkschaftliche Argument, eine Kennzeichnung würde Polizisten unter Generalverdacht stellen, ist irreführend. „Es kann im Gegenteil für das Ansehen der überwiegenden Mehrheit an Beamten, die ihren Dienst korrekt und verantwortungsbewusst leisten, nur förderlich sein, wenn auch Straftäter in Uniform konsequent abgeurteilt würden. Es ist inakzeptabel, Gewaltdelikte bei manchen Menschen weniger ernsthaft zu verfolgen als bei anderen“, erläutert Monika Pieper vom Kreisverband Bochum. Deshalb fordert die Piratenpartei, wie schon in ihrem Wahlprogramm zur Landtagswahl in NRW 2010, eine verpflichtende und wahlweise pseudonyme Kennzeichnung von Polizeibeamten im Dienst. Ein Verstoß gegen diese Pflicht darf nicht nur dienstrechtliche, sondern muss vor allem strafrechtliche Konsequenzen haben.

[1] http://de.wikipedia.org/wiki/Kennzeichnungspflicht_von_Polizisten#Andere_europ.C3.A4ische_L.C3.A4nder
[2] http://www.amnestypolizei.de/
[3] http://hpd.de/node/10425
[4] http://www.amnestypolizei.de/kampagne/bericht.html
[5] http://www.piratenpartei-nrw.de/

Autor:

Claus Palm aus Unna

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