Reform zum Unterhaltsvorschussgesetz tritt rückwirkend zum 1. Juli 2017 in Kraft

Der Bundespräsident hat das Gesetz zum Ausbau des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende unterschrieben. Nach seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt greifen nun die Verbesserungen für alleinerziehende Mütter und Väter.

Rückwirkend zum 1. Juli 2017 wird der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird für alle Kinder aufgehoben.
Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II-Jobcenter) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug eigene Einkünfte in Höhe von mindestens 600 Euro brutto monatlich erzielt.

Entsprechende Anträge können ab sofort im Rathaus, Jugendamt der Kreisstadt Unna, Sachgebiet Unterhaltsvorschuss, Zimmer 201 (2. OG), Telefon: 02303/103 532 bzw. 103 560 gestellt werden.

Autor:

Lokalkompass Unna/Holzwickede aus Unna

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