DLRG Kamen bietet Rettungsschwimmkurs an
Schwimmend Leben retten

Das Schleppen ist ein Bestandteil der Rettungsschwimmausbildung. Es wird bei bewusstlosen Personen oder Ertrinkenden angewendet.  | Foto: DLRG Kamen/Weißner
  • Das Schleppen ist ein Bestandteil der Rettungsschwimmausbildung. Es wird bei bewusstlosen Personen oder Ertrinkenden angewendet.
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Ab Dienstag, 30. April, im Hallenbad Kamen-Methler an der Germaniastraße durch die DLRG Ortsgruppe Kamen ein Kurs zur Erlangung der anerkannten Rettungsschwimmabzeichen in Bronze oder Silber für fortgeschrittene Schwimmer ausgerichtet.

Im Rahmen der zertifizierten DLRG-Ausbildung besteht die Möglichkeit, das deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Bronze oder Silber zu erlangen. DLRG-Übungsleiter Jens Kutschke vermittelt den Teilnehmern alle Kenntnisse und Fähigkeiten, um die abschließenden Prüfungen in Theorie und Praxis zu bestehen. Der Lehrgang erstreckt sich über insgesamt sieben Abende und somit 14 Unterrichtsstunden von jeweils 45 Minuten inklusive aller Prüfungen.

Unterrichtet wird immer dienstags (Ausnahme: Pfingstferien Dienstag 11. Juni) im Hallenbad. Beginn ist jeweils um 19 Uhr. Ende gegen 20.30 Uhr. Der Kurs wird am Dienstag, 18. Juni abgeschlossen. Zum erfolgreichen Bestehen der Prüfung muss an allen Unterrichtsstunden teilgenommen werden.

Eine DLRG-Mitgliedschaft ist zur Teilnahme nicht erforderlich. Das Mindestalter beträgt für den Rettungsschwimmkurs in Bronze 12 Jahre, für den Silberkurs 15 Jahre. Grundvoraussetzung zur Teilnahme ist ein guter Gesundheitszustand. Gute und sichere Kenntnis der dem Kurs zugrunde liegenden Schwimmtechniken im Brust- und Rückenschwimmen - insbesondere der Brustbeinschlag und die Fähigkeit, diese korrekt anzuwenden, sind Voraussetzung zur Teilnahme.

Da die maximale Teilnehmerzahl bei diesem Kurs auf 13 Personen begrenzt ist, wird um eine rechtzeitige Voranmeldung gebeten. Für den Erwerb des deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Silber ist zusätzlich der Nachweis der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs, der nicht älter als 2 Jahre sein darf, notwendig. Die verbindliche Anmeldung zur Kursteilnahme erfolgt ausschließlich über das elektronische Anmeldeformular im Internet, welches unter kamen.dlrg.de/lernen abrufbar ist.

Autor:

Ann-Christin Botzum aus Unna

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