Veranstaltungen werden bis 19. April 2020 abgesagt
KAB informiert über Arbeitsrecht und Corona

Über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen zum Corona-Virus für Mitarbeiter in kirchlichen Einrichtungen informieren die Rechtsberatung der KAB und die Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (DIAG). | Foto: DiAG, KAB
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Über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen zum Corona-Virus für Mitarbeiter in kirchlichen Einrichtungen informieren hier (https://www.kab-muenster.de) die Rechtsberatung der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) und die Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (DIAG).

Arbeitnehmer bekommen Antworten auf Fragen wie „Kann vom Dienstgeber verlangt werden, dass wir Überstunden/Mehrarbeit abbauen?“ oder „Ich soll in Quarantäne und dafür Urlaub nehmen. Ist das richtig?“ Dazu gibt es Antworten zur Frage nach Kinder-Betreuung und Lohnfortzahlung.

Veranstaltungen abgesagt

Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) im Bistum Münster sagt ab sofort alle Veranstaltungen, Seminare und Treffen bis 19.04.2020 ab. Sollten weitere Veranstaltungen über diesen Tag hinaus abgesagt werden, gibt der Sozialverband dies auf seiner Internetseite bekannt (https://www.kab-muenster.de).

KAB schließt Büros für Publikumsverkehr

Außerdem schließt die KAB bis auf Weiteres ihre drei Bürostandorte in Münster, Dülmen und Wesel für den Publikumsverkehr. Dies gilt auch für persönliche Beratungen für KAB-Mitglieder in Bezug auf Arbeits- und Sozialrecht. Von Montag bis Freitag von 10 bis 14 Uhr sind die Büros besetzt und leiten alle Anfragen an die zuständigen Mitarbeiter weiter.

Weitere Informationen auch auf hier (https://www.kab-bildungswerk.de)

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Lokalkompass Wesel aus Wesel

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