NGG warnt / 10.900 Beschäftigte im Gastgewerbe und Bäckerhandwerk
Prellerei beim Weihnachtsgeld im Kreis Wesel

 Zum Jahresende können Beschäftigte ein paar Extra-Euro gut gebrauchen. Doch viele Gastronomen, Hoteliers und Bäckermeister enthalten ihren Beschäftigten das Weihnachtsgeld vor, so die Gewerkschaft NGG. | Foto:  Foto: NGG
  • Zum Jahresende können Beschäftigte ein paar Extra-Euro gut gebrauchen. Doch viele Gastronomen, Hoteliers und Bäckermeister enthalten ihren Beschäftigten das Weihnachtsgeld vor, so die Gewerkschaft NGG.
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Geprellt wird das Weihnachtsgeld häufig in Hotels, Gaststätten und Bäckereien: Fast jeder zweite Beschäftigte aus diesen Branchen wird im Kreis Wesel vom Chef um die Sonderzahlung gebracht. Davon geht die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) aus.
Die Beschäftigten erhielten das Extra-Geld zu Weihnachten nur zu einem Teil oder gar nicht - und das, obwohl sie einen festen Anspruch darauf haben.
Die NGG Nordrhein spricht von „hartnäckigen Weihnachtsgeld-Verweigerern“ im Bäckerhandwerk und im Hotel- und Gastgewerbe. In diesen beiden – und mit 10.900 Beschäftigten im Kreis Wesel auch wichtigen – Branchen sei der „Weihnachtsgeld-Geiz“ besonders groß. Die NGG rät deshalb zum Lohn-Check: „Auf der Abrechnung für November muss das Weihnachtsgeld stehen. Denn die Zahlung ist für alle Gastronomen, Hoteliers und Bäckermeister im Kreis Wesel Pflicht.“, so der Geschäftsführer der NGG Nordrhein, Hans-Jürgen Hufer.

Anspruch haben auch Teilzeitbeschäftigte und Mini-Jobber

Bei einem Koch in Vollzeit etwa betrage das Weihnachtsgeld unmittelbar nach der Ausbildung 982 Euro. Eine Bäckereifachverkäuferin in Vollzeit müsse nach einem Jahr im Betrieb 250 Euro bekommen – nach 15 Jahren sind es 550 Euro. „Einen Anspruch haben auch Teilzeitbeschäftigte und Mini-Jobber. Bei ihnen sind die Arbeitsstunden entscheidend dafür, wie viel sie bekommen.“, so Hufer.

Rat und Hilfe bei Problemen

Bäckerei-, Gastro- und Hotel-Beschäftigte, die Gewerkschaftsmitglieder sind, bekommen Rat bei der NGG in Oberhausen unter der Rufnummer:
0208/305 8212.
Bei Problemen rund um das Weihnachtsgeld setzt die Gewerkschaft Ansprüche gegen den Arbeitgeber durch – notfalls vor Gericht.

Autor:

Lokalkompass Wesel aus Wesel

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