Verbraucherzentrale Wesel: Für 5.300 Ratsuchende der "Recht und Rat"-Wegweiser

Wesel. Kostenfallen bei Freemail-Diensten und Abzocke mit mobilen Zahlungsmitteln. Fallstricke beim Onlineshopping und dubiose Mahnbriefe von Inkassobüros. Für fast 5.300 Ratsuchende war die Verbraucherzentrale in Wesel 2015 Wegweiser zu "Rat und Recht". Insbesondere Klickfallen beim Onlineshopping hat sie ein dickes „Dislike“ erteilt.

Im Jahr "Eins" nach der Zusage der Mitfinanzierung durch den Kreis Wesel fasst ein Jahresbericht die Aktivitäten der drei Beratungsstellen Dinslaken, Moers und Wesel zusammen.

Verbraucherprobleme in der digitalen Welt bestimmen zunehmend den Beratungsalltag. Ob Wettervorhersagen, Rezepte oder Spiele – tausendfach wurden Nutzer bei diesen Anwendungen nicht nur mit Infos oder Unterhaltung versorgt, sondern durch argloses Tippen auf mitgelieferte Werbebanner unbeabsichtigt in ein kostenpflichtiges Abo gelotst: „Von dem angeblichen Vertragsabschluss haben die Betroffenen jedoch erst erfahren, als das Abo-Entgelt einfach über die monatliche Mobilfunkrechnung abgebucht worden war. Die Rufnummer des Nutzers war automatisch übermittelt worden, was den Abzockern den Weg zum Mobilfunkanbieter weist und die Zahlung ausgelöst hatte.“, zeigt Karin Bordin, Beratungsstellenleiterin der Verbraucherzentrale in Wesel die Fallstricke beim WAP-Billing auf, dem unkomplizierten Bezahlen per Smartphone. In der Beratungsstelle gab es nicht nur Hinweise zum Sperren solcher Abofallen, sondern auch rechtliche Hilfestellungen, um unrechtmäßig einbehaltene Beträge zurückzuholen.

Unter dem Deckmantel von Deutscher Rentenversicherung, Verbraucherzentrale
oder Microsoft hatten Gauner per Telefon versucht, Kontodaten oder Passwörter auszuhorchen oder Geldzahlungen einzutreiben. „Der Telefonanschluss wird so manipuliert, dass beim Angerufenen auf dem Display eine andere Telefonnummer als die tatsächliche angezeigt wird“, so Karin Bordin.

Bei vielen außergerichtlichen Rechtsberatungen und -vertretungen standen Probleme mit Telekommunikationsanbietern im Mittelpunkt sowie eine bleibende Belästigung: Ungebetene Werbeanrufer, die zur Teilnahme an Gewinnspielen drängen oder Energielieferverträge oder Dienstleistungen rund um Telefonie und Internet unterjubeln wollten.

"Ein häufiges Verbraucherärgernis"

Ein häufiges Verbraucherärgernis bei Energierechnungen hat die Verbraucherzentrale NRW 2015 vor Gericht klären lassen „Vielfach wurde beklagt, dass Energieversorger die Abschläge für Strom nach Gutdünken anstatt nach dem tatsächlichen Verbrauch berechneten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat auf eine Klage der Verbraucherzentrale NRW hin entschieden, dass der tatsächliche Verbrauch hierfür Maßstab sein muss und sich die Abschlagsforderung hieran zu orientieren hat.“, so Ursula Möllmann: „Wir haben Ratsuchenden dann mit auf den Weg gegeben, dass sie ihren Energielieferanten auffordern können, zu hohe Abschläge zu senken. Zum Beispiel, wenn Haushaltsmitglieder ausziehen und sich dadurch der Verbrauch ändert.“

Mit der Kampagne „Besser heizen – Kosten regeln“ hat die Verbraucherzentrale auch in Wesel Wissenswertes zum Energiesparen für jedes Budget mit auf den Weg gegeben. Mehr Infos: 0281/473 684-01, E-Mail: wesel@verbraucherzentrale.nrw oder www.verbraucherzentrale.nrw/Wesel

Autor:

Lokalkompass Wesel aus Wesel

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