Weseler Komibad am Rhein - Planung wird fortgesetzt

Das Heuberg-Bad. | Foto: Zur Verfügung gestellt von Dirk Bohlen
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Wesel. Fortgesetzt werden kann die Planung des Komibbades am Rhein. Dies bestätigte nun die Bezirksregierung Düsseldorf in ihrer Stellungnahme zum Strömungsgutachten "Kombibad" an die Stadt Wesel.

"Erfreulicherweise kann ich Ihnen mitteilen, dass den Belangen des Hochwasserschutzes nach der Auffassung der Bezirksregierung Rechnung getragen werden kann.", verkündet Bürgermeisterin Ulrike Westkamp.

In der Stellungnahme der Bezirksregierung heißt es unter anderem: "Die Ergebnisse zeigen, dass sich im Überflutungsbereich zwischen dem Standort des Kombibads und dem Banndeich eine flächige Erhöhung des Wasserspiegels um 0,6 Zentimeter ergibt. Diese Erhöhung liegt im Ungenauigkeitsbereich des Strömungsmodells, und ist als vernachlässigbar einzustufen. Auch die teilweise auftretenden Erhöhungen der Fließgeschwindigkeiten bis zu 0,05 m/Sekunde und der Sohlschubspannungen bis zu 0,05 N/Quadratmeter sind als unkritisch zu betrachten."

Wie geht es nun weiter?

Westkamp führt weiter aus: Für die weitere Umsetzung sei ein neuer Regionalplan entscheidend. Die Verbandsversammlung im Regionalverband Ruhr (RVR) hat am 6. Juli dieses Jahres den Beschluss gefasst, einen neuen Regionalplan Ruhr aufzustellen. Laut dem RVR werde das erste Beteiligungsverfahren zum neuen Regionalplan voraussichtlich in diesem Monat starten. Es sei davon auszugehen, dass das Verfahren zur Aufstellung des neuen Regionalplans Ruhr mindestens zwei Jahre dauert. Auch die notwendigen Bauleitverfahren werden mehrere Jahre (voraussichtlich zwei bis drei Jahre) benötigen. Deshalb beabsichtige der Aufsichtsrat der Städtischen Bäder Wesel GmbH, dass die Konzeptplanung sowie die Bauleitplanung parallel zur Aufstellung des neuen Regionalplans Ruhr erarbeitet werden.

Planungsbüro beauftragen

Zur Durchführung der Planleistung müsse von der Städtischen Bäder Wesel GmbH zeitnah ein Planungsbüro beauftragt werden. Anschließend werden die Antragsunterlagen zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan und zur Änderung des Flächennutzungsplans erarbeitet. Daraus resultierend werden voraussichtlich für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 28. November dieses Jahres Vorlagen zum: Einleitungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans sowie Aufstellungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan erstellt.

In den kommenden Wochen folgen weitere Abstimmungsgespräche mit an der Umsetzung beteiligten Akteuren.

Autor:

Lokalkompass Wesel aus Wesel

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