BUND-NRW-PRESSEinfo: „Wichtiger Schritt für energiewirtschaftliche Innovation und Klimaschutz“

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Landtagsanhörung zum Entwurf des „Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes in Nordrhein-Westfalen“ / Naturschutzverbände fordern aber Nachbesserungen

Düsseldorf, 20.01.2012 – Als „wichtigen Schritt für energiewirtschaftliche Innovation und Klimaschutz“ begrüßen die nordrhein-westfälischen Naturschutzverbände den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Landesklimaschutzgesetz. In einer gemeinsamen Stellungnahme zur Landtagsanhörung am 23. Januar fordern die Landesverbände des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) und des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) allerdings auch erhebliche Nachbesserungen.

Mit dem Landesklimaschutzgesetz werde eine zentrale umweltpolitische Forderung der Verbände umgesetzt und NRW mache sich bundesweit zu einem Vorreiter in Sachen Klimaschutz. Das Gesetz biete eine wichtige Grundlage zum längst überfälligen Abschied vom „Kohleland NRW“. Gegenüber dem ursprünglichen Referenten-Entwurf seien jedoch deutliche Verschlechterungen eingefügt worden. Angesichts der Schlüsselrolle Nordrhein-Westfalens zum Erreichen der bundesweiten Klimaschutzziele bleibe das Zwischenziel einer 25-prozentigen CO2-Minderung bis 2020 und einer 80-prozentigen Reduktion bis 2050 hinter den eigentlichen Erfordernissen zurück. Auch die Regelung, wonach die Klimaschutzziele nur gegenüber öffentlichen Stellen verbindlich sein sollen, sei unzureichend.

Auf deutliche Kritik von BUND, LNU und NABU stoßen die Festlegungen zum Klimaschutzplan. Dieser soll in einem zweiten Schritt die konkreten Klimaschutz-Maßnahmen festlegen. Nach dem vorgelegten Gesetzentwurf blieben dessen Verbindlichkeit und Rechtsqualität aber - auch im Zusammenspiel mit dem Landesentwicklungsplan - weiterhin unklar. Es müsse sichergestellt werden, dass die Festsetzungen des Klimaschutzplans vollständigen Eingang in den Landesentwicklungsplan fänden. So müssten die Flächen für den erforderlichen Ausbau der erneuerbaren Energien gesichert, Festlegungen für die effiziente und klimaverträgliche Kraft-Wärme-Kopplung getroffen und der Bau neuer Kohlekraftwerke ausgeschlossen werden. Auch müssten sämtliche Braunkohlenpläne auf den Prüfstand gestellt werden. Dass die Verbindlichkeit des Klimaschutzplans nunmehr erst durch eine nachgelagerte Rechtsverordnung geregelt werden soll, halten die Umweltschützer für nicht zielführend. Sie fordern stattdessen, die Verbindlichkeit des Klimaschutzplans bereits jetzt gesetzlich zu definieren.

BUND, LNU und NABU kündigten an, im weiteren Gesetzgebungsverfahren auf Verbesserungen zu drängen. Grundsätzlich befinde sich die Landesregierung aber auf dem richtigen Weg. Der Umbau zu einer CO2-armen Energiewirtschaft durch den Vorrang des Energiesparens, der Ressourcen- sowie Energieeffizienz und den Ausbau der erneuerbaren Energie eröffne große Chancen für den Wirtschaftsstandort NRW und schaffe neue, zukunftsfähige Arbeitsplätze.

Mit dem jährlichen Ausstoß von etwa 314 Millionen Tonnen an Treibhausgasen ist NRW für ein Drittel der bundesweiten Emissionen verantwortlich. In NRW sind die Emissionen zwischen 1990 und 2010 nur um lediglich gut 10 Prozent gesenkt worden; bundesweit war im gleichen Zeitraum ein Rückgang von knapp 25 Prozent zu verzeichnen.

Hinweis: Die Stellungnahme der NRW-Naturschutzverbände BUND, LNU und NABU zur Landtagsanhörung am 23. Januar finden Sie hier:
http://www.bund-nrw.de/fileadmin/bundgruppen/bcmslvnrw/PDF_Dateien/Themen_und_Projekte/Energie_und_Klima/Klima/2012_01_16_Klimaschutzgesetz_Anhoerung23012012_STN_BUND_LNU_NABU.pdf

Pressekontakte:

Dirk Jansen, BUND-Geschäftsleiter, T. 0211 - 30 200 522 oder 0172 - 29 29 733
Josef Tumbrinck, Landesvorsitzender NABU NRW, T. 0171 – 3867379
Mark vom Hofe, LNU-Landesvorsitzender, T. 0221-22 03 382

Autor:

Birgit Jakubzik aus Arnsberg-Neheim

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