Ausgezeichnete Wasserqualität an Möhne und Sorpe
Baden unter Auflagen möglich

Den Badegewässern der heimischen Talsperren (Foto: Sorpesee) wurde jetzt eine „ausgezeichnete“ Wasserqualität bescheinigt. Aufgrund des Corona-Virus ist Baden aber nur unter Auflagen möglich.  | Foto: Ruhrverband
  • Den Badegewässern der heimischen Talsperren (Foto: Sorpesee) wurde jetzt eine „ausgezeichnete“ Wasserqualität bescheinigt. Aufgrund des Corona-Virus ist Baden aber nur unter Auflagen möglich.
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Den Badegewässern der Bigge-, Henne, Lister-, Möhne und Sorpetalsperre wurde jetzt durch die Bank eine „ausgezeichnete“ Wasserqualität bescheinigt. Darauf weisen das Umweltministerium und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen hin. Es spricht also aus wasserhygienischer Sicht nichts gegen einen Sprung ins kalte Nass an den offiziellen Badestellen der Ruhrverbandstalsperren. Dennoch wird der Sommer 2020 als der Sommer in Erinnerung bleiben, in dem sicherer Badespaß mit der Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln einhergeht.

Die Coronaschutzverordnung sieht vor, dass „beim Betrieb von Freibädern, Naturbädern und ähnlichen Einrichtungen die in der Anlage zu dieser Verordnung festgelegten Hygiene- und Infektionsschutzstandards zu beachten sind“. Dies gilt natürlich auch für die Betreiber der Badestellen an den Ruhrverbandstalsperren. Sie haben umfangreiche Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern getroffen und gegebenenfalls eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung erlassen; die Bestimmungen können in Details voneinander abweichen und sind jeweils vor Ort ausgehängt. Alle Badegäste haben die Pflicht, den Anweisungen des Betriebspersonals Folge zu leisten. Wichtig: Natürlich gilt die Coronaschutzverordnung – ebenso wie überall sonst in Nordrhein-Westfalen – auch an Badestellen ohne Aufsicht! Hier sind die Badegäste allein für die Einhaltung der geltenden Regelungen verantwortlich.

Sorpetalsperre

Zum Schutz der Badegäste und des Personals wurde für das Strandbad Langscheid ein ausführliches Konzept erarbeitet, das sich an den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. orientiert. Der Besuch der Badestelle wird in zwei Eintrittsphasen gesplittet. Einlass ist dann ab jeweils 9 Uhr und 14.30 Uhr. Die Zeit zwischen 13.30 und 14.30 Uhr wird für die vorgeschriebenen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen genutzt. Wichtig: Ein Einlass ist ausschließlich nach vorheriger Online-Registrierung bei der Sorpesee GmbH unter www.sorpesee.de möglich, um im Bedarfsfall die personenbezogenen Daten an das Gesundheitsamt weiterleiten zu können.

Möhnetalsperre

Für das Strandbad Delecke und den Seepark Möhnesee gilt: Die Badestellen sind öffentlich und können unter Einhaltung der Coronaschutzverordnung für den öffentlichen Raum normal genutzt werden. Die Toilettenanlage und die Duschen im Strandbad Delecke bewirtschaftet das "Pier 20". Etwaige Aushänge sind zu beachten. Die öffentlichen WC-Anlage im Seepark sind geöffnet. Informationen zum Uferlos-Strandbad Möhnesee-Wamel gibt´s unter www.uferlos-moehnesee.club.

Autor:

Lokalkompass Arnsberg-Sundern aus Arnsberg

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