Eisplatten im Winter
Runter mit Schnee und Eisplatten

Winterlich auf einer Autobahnrastanlage
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Der Oktober geht, der November kommt. Und auch eines ist sicher: Der Winter kommt.
Und mit diesem auch das seit Jahren bekannte Problem mit Schnee und Eisplatten auf Fahrzeugaufbauten.

Obwohl jeder im Straßenverkehr, unabhängig vom Fahrzeug, nach § 23 StVO verpflichtet ist, vor Fahrtbeginn sein Gefährt von Schnee und Eis zu befreien, kommt es immer wieder zu Unfällen mit Eisplatten.
Bei einem PKW ist es nicht unbedingt ein Problem, eben über das Dach zu fegen, sofern nötig und / oder die Scheiben komplett von Eis zu befreien. Macht nur selten jemand vollständig. Nicht selten sieht man PKWs, wo nur ein kleines Guckloch freigemacht wurde. Man hat ja keine Zeit für mehr.

Bei einem LKW wirds schwieriger

Aber nicht unmöglich. Zwar kommen von den LKW-Fahrern jedes Jahr die allseits beliebten Aussagen: »Ich darf ja nicht auf das Dach. Da bin ich nicht versichert!«, jedoch wirklich was ändern, schaffen nur die wenigsten. U. a. auch deshalb, weil die Unternehmer nur selten mitspielen.
Und das obwohl auch der Fahrzeughalter für die Verkehrssicherheit seiner Fahrzeuge zu jederzeit, zu sorgen hat, §§ 31 und 69a StVZO.
Kann der Fahrer die Verkehrssicherheit nicht gewährleisten, muss er eigentlich den LKW stehen lassen. Leider trauen sich das die wenigsten, aus Angst den Job zu verlieren und fahren mit dem Risiko los.

Man muss bedauerlicherweise sagen, die Fahrer werden nicht selten mit dem Problem allein gelassen, gerade die aus Osteuropa.
Dabei gibt es mittlerweile eine kleine, aber gut aufgestellte Produktreihe an Hilfsmittel, die sich der Unternehmer sogar durch ein Förderprogramm subventionieren lassen kann.

Die Hilfsmittel, aktive und präventive Systeme

Man muss hierbei zwischen aktiven und präventiven Hilfsmittel unterscheiden. Präventive Hilfsmittel sind in der Regel fest im Aufbau integriert, seit Anfang letzten Jahres auch »mobil« einsetzbar.
Aber alle, egal ob aktiv oder präventiv haben den Vorteil: Richtig eingesetzt, entfernen Sie Schnee und Eisplatten vom Aufbau und man muss nicht auf das Dach. Denn das ist nicht nur nach UVV (Unfallverhütungsvorschrift) verboten, die Traglast eines Planendachs ist auch nicht so hoch, als dass man darauf herumlaufen kann.
Aber die aktiven Hilfsmittel reichen völlig aus, um an das Dach zu kommen und das ist wiederum erlaubt.

Der RSAB fertig montiert. Vor dem Abstellen wird dieser aufgeblasen und verhindert so, dass Wasser auf dem Dach zu Eis gefrieren kann.
  • Der RSAB fertig montiert. Vor dem Abstellen wird dieser aufgeblasen und verhindert so, dass Wasser auf dem Dach zu Eis gefrieren kann.
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Der TruckTollo Breaker kann über den mitgelieferten Schlauch aufgeblasen werden.
  • Der TruckTollo Breaker kann über den mitgelieferten Schlauch aufgeblasen werden.
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Präventive Systeme gibt es aktuell 3 auf dem Markt, die sich lediglich in der Handhabung unterscheiden. Zu nennen wären hier der RSAB (Roof Saftey Airbag), das AirPipe System und der TruckTollo Breaker. Alle drei werden unter das Planendach montiert und bei Gebrauch aufgeblasen. Die Systeme finden Ihren Platz in dem Zwischenraum zwischen Planendach und den darunter liegenden Verstrebungen. Der RSAB und das AirPipe System werden jedoch fest im Aufbau integriert, d. h. Luft und Strom liefert der LKW, der TruckTollo Breaker ist da etwas mobiler und benötigt keinen Strom. Dazu passt der Breaker in eine etwas größere Tasche, die wiederum in das Staufach eines LKWs passt, ohne großartigen Platz zu verschwenden. Jedoch eine schnelle Montage ist nicht realistisch. Da die Plane durch Schnallen an den Verstrebungen festgemacht ist, müssen diese erst gelöst werden, der Schlauch wie auf dem Bild des RSABs erkennbar montiert werden. Ohne Leiter nicht realisierbar.

Der TruckTollo Dozer. Mit ihm lassen sich Schnee und Eisplatten einfach vom Dach rasieren :D
  • Der TruckTollo Dozer. Mit ihm lassen sich Schnee und Eisplatten einfach vom Dach rasieren :D
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Der TruckTollo Dozer ist leicht, er wiegt 2 - 3 kg.
  • Der TruckTollo Dozer ist leicht, er wiegt 2 - 3 kg.
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Bei den aktiven Hilfsmitteln ist die Auswahl in etwa gleich groß. Hier gibt es neben Schneeraumgerüsten und sog. Enteisungsleitern (die auch von der BG-Verkehr abgesegnet sind), noch den TruckTollo Dozer, einen rein von der Optik her, überdimensionalen Nassrasierer. Wobei, genauso funktioniert er auch. Auch wenn der Dozer mit einem Gewicht von 2 - 3 kg recht leicht ist, so ist er, obgleich der »Größe«, doch recht unhandlich, wenn man diesen auf das Dach heben will. Allerdings, einmal auf dem Dach, kann man diesen mit einer Hand hin und her bewegen. Jedoch ist der Zeitaufwand enorm und man benötigt auch Platz, um mit dem Teil hantieren zu können.
Der Dozer ermöglicht es, Eis auf dem Aufbau zu zerschlagen, da dieser über eine harte Plastikkante verfügt.

Hinzukommt, in Kombination mit den genannten passiv Systemen, eine gute Lösung, um das Dach von allem, was andere gefährden könnte, zu befreien.

Wer soll das nur bezahlen?

Nun bezahlen muss das der Unternehmer. Aber wie oben schon erwähnt, gibt es ein staatliches Förderprogramm, über das man solche Hilfsmittel subventioniert bekommt. So kann jeder Unternehmer pro Jahr und pro Fahrzeug rund 2.000 € oder pro Jahr insgesamt 33.000 € an Fördergelder erhalten.
Über dieses Förderprogramm, welches vom Bundesamt für Güterkraftverkehr (kurz BAG / ab dem 01.01.2023 BALM) betreut wird, lassen sich die Spediteure jedoch vorwiegend Reifen subventionieren. Für andere Dinge ist dann meistens kein Geld mehr da und der Fahrer steht wie jedes Jahr vor dem Problem, dass er zusehen kann, wie man den LKW von Schnee und Eis befreit.

Es gibt keine Ausreden mehr

Auch wenn man es den Fahrern schon seit einigen Wintern sagt, es gibt keine Ausreden mehr, seiner Pflicht nicht nachzukommen. Hilfsmittel sind da, die Finanzierung ist ebenfalls kein Problem. Der Fahrer ist gefordert, die Hilfsmittel einzufordern, die Unternehmer verpflichtet diese zu besorgen und die Fahrer im Umgang zu unterweisen.

Nur so kann es im Winter sicherer auf den Straßen werden. Zumindest zum Teil. Und da helfen auch Ausreden nicht, die besagen, dass man halt hinter einem LKW etwas mehr Abstand zu halten hat. Der Gegenverkehr oder Fußgänger können das nicht.

Keine gesetzliche Pflicht

Bereits im Jahr 2015 wurde beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eine Petition eingereicht, dass der RSAB zur Beseitigung von Schnee und Eis gesetzlich vorgeschrieben werden sollte.
Doch leider war man in Berlin der Meinung, der RSAB sei nicht so wichtig, als dass man diesen zur Pflicht machen müsste. Vielmehr war man der Meinung, dies sei Sache der EU, hinzu käme, dass man nicht in allen Teilen der EU mit Schnee und Eis in der Winterzeit rechnen müsse, da das Klima in diesen Regionen zu warm dafür sei.
Es ist bedauerlicherweise nur so, dass der LKW nicht Ortsgebunden ist und auch hier Fahrzeuge aus Spanien, Portugal, Italien, dem Iran oder der Türkei, um mal ein paar zu nennen, rumfahren. Um diese Fahrzeuge macht der Winter keinen Bogen, wenn diese hier in Deutschland auf einem Parkplatz stehen, damit die Fahrer Ihre vorgeschriebene Ruhezeit einlegen können.

Weiterführende Infos, Tests und Beschreibungen der Hilfsmittel findet sich in meinem Blog in den Archiven: https://www.christiansblog.eu/tag/eisplatten/

Autor:

Christian Rumpf aus Arnsberg

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