Spaltet sich die AfD selbst?
AfD-Jugend ist rechtsextremistisch

Der anhaltende Protest gegen die AfD und gegen den Faschismus zeigt offenbar Wirkung:

Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die AfD-Jugend als rechtsextremistisch eingestuft werden darf. Unmissverständliche Begründung: Die Jugendorganisation vertrete weiterhin einen völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff. Der Ausschluss "ethnisch Fremder" sei eine zentrale Vorstellung der JA und damit ein Verstoß gegen die Menschenwürde, erläutert das Gericht in der 70-seitigen Beschlussbegründung. Das Grundgesetz kenne überdies keinen ausschließlich an ethnischen Kategorien orientierten Volksbegriff. "Hinzu kommt bei der JA eine fortgeführte massive ausländer- und insbesondere islam- und muslimfeindliche Agitation. So werden Asylbewerber sowie Migranten pauschal verdächtigt und herabgewürdigt. Einwanderer werden allgemein als Schmarotzer und kriminell bezeichnet oder in anderer Weise verächtlich gemacht und dadurch in ihrer Menschenwürde missachtet". Den Beschluss von Montag hat das Gericht am Dienstag veröffentlicht.

Damit ist die AfD nicht nur ein Verdachtsfall, sondern eine faschistoide Partei, die vom Verfassungsschutz entsprechend überwacht wird. Bereits der Brandenburger Verfassungsschutz hatte AfD-Jugendorganisation 2023 als "gesichert extremistisch" eingestuft. Sogar die bürgerliche Partei Die Grünen fordert jetzt im Einklang mit den protestierenden Massen ein Verbot der AfD (Quelle: www.rbb24.de/politik/beitrag/2024/02/verwaltungsgericht-koeln-afd-jugend-junge-alternative-verfassungsschutz-rechtsextremistisch.html)

Bereits im April 2023 teilte das BfV mit, dass sich durch die Verdachtsfallbeobachtung bei der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verdichtet hätten. "Die Positionen der Jugendorganisation der AfD, Junge Alternative, sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar", erklärte damals Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang. Es bestünden keine Zweifel mehr, dass die JA "verfassungsfeindliche Bestrebungen" verfolge. Daher werde die Junge Alternative künftig als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft und behandelt", berichtete Rbb24 am 6.2.24.

Die AfD und die Nachwuchsorganisation klagten gegen ihre Einstufung als rechtsextremistisch im  Juni 2023 per Eilantrag.  Dieser Eilantrag wurde vom Verwaltungsgericht Köln mit vollem Recht abgelehnt. Noch ist der Beschluss des Gerichts allerdings nicht rechtskräftig. Die AfD und ihre Jugendorganisation können dagegen Beschwerde am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht einlegen (Az: 13 L 1124/23).

Ich gehe davon aus, dass die Beschwerde beim OVG zurückgewiesen wird.

Damit zerbröckelt das Image der AfD als "Partei der kleinen Leute" immer mehr. Weitere breite Aufklärung ist gegen die Demagogie der AfD ist unbedingt erforderlich, damit die Chancen dieser Partei für einen Einzug in die Parlamente immer geringer werden!

Autor:

Ulrich Achenbach aus Bochum

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