CDU: “Bochumer Schulstreik“ am 1. Juli nicht rechtmäßig

Die CDU-Ratsfraktion begrüßt politisches Interesse und Engagement von
Kinder und Jugendliche ausdrücklich. Insbesondere Meinungsäußerungen zum
Thema „Bildung“ sind wünschenswert, da es sich hier um die Sicht der
Betroffenen handelt.

Allerdings dürfen diese Meinungsäußerungen nicht zur Verletzung der
Schulpflicht und zum Unterrichtsausfall führen – wie am 01.07.2011
geschehen. Aus Sicht der langjährigen CDU-Schulpolitikerin Ingrid
Borchert ist es seitens der Organisatoren alles andere als vorbildlich,
einen „Schulstreik“ während des Unterrichtes durchzuführen und die
anderen Kinder und Jugendlichen dazu zu verleiten, unentschuldigt zu
fehlen.

Ingrid Borchert hatte die Presseberichterstattung zum Anlass genommen
und im Bildungsausschuss eine entsprechende Anfrage gestellt, die
zwischenzeitlich vom Schulverwaltungsamt und Bezirksregierung
beantwortet wurde. Danach waren die Teilnehmer der Demo in dieser Zeit
nicht unfallversichert und die wegen des Streiks verpassten Tests oder
Klassenarbeiten müssen mit „ungenügend“ bewertet werden.

„Zur Lehre des Demokratieverständnisses gehört, dass auch Grundrechte
– wie das Demonstrationsrecht - eingeschränkt sein können. Hier
führte eine gut gemeinte Absicht zum Schaden anderer. Dies sollten
die Organisatoren zukünftig berücksichtigen“, so Ingrid Borchert. Auch
für das Verhalten des Ratsherrn Feldmann von den Linken zeigt die
CDU-Schulpolitikerin wenig Verständnis: „Als Richter sollte Herr
Feldmann es besser wissen und einen solchen Rechtsbruch nicht auch noch
der Presse gegenüber begrüßen!“

Autor:

Ernst-Ulrich Roth aus Bochum

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