Stadtverwaltung lässt Eingabe nicht zu!
Initiativen sollen draußen bleiben!

Das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung hat mit den Bochumer Bürgerinitiativen „Gerthe West-so nicht“, „Grabeland Am Ruhrort“, „Hinter der Kiste“, „Schloßpark“ sowie der Interessengemeinschaft „Brantropstraße und Anwohner“ am 21.03.2023 eine gemeinsame Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) zum Wohnungsbau in Bochum für die Ratssitzung am 30.03.2023 eingereicht. Am 23.03.2023 haben sich die Bürgerinitiativen „Westenfelder Felder“ und „Pro Gerthe“ noch fristgerecht angeschlossen. Mit der Eingabe wollten die Initiativen erreichen, dass alle Bochumer Wohnbauvorhaben gleich behandelt werden.
Deshalb sollen sämtliche zurzeit im Bebauungsplanverfahren befindliche 
Bebauungsplanprojekte für eine Wohnbebauung in die aktuelle Überprüfung des „Handlungskonzeptes Wohnen“ mit einbezogen werden und diese bzgl. aller dort relevanten Parameter einheitlich mit noch nicht begonnenen, später aber zeitlich parallel verlaufenden Bebauungsplanverfahren behandelt werden. Schon laufenden Verfahren soll im Rahmen von Information, Anhörung und Beschluss in den städtischen Gremien erst dann Fortgang gegeben werden, wenn Ergebnisse aus der Überprüfung des „Handlungskonzepts Wohnen“, aber auch aus dem „Klimaplan“ und dem Konzept für eine „Global Nachhaltige Kommune“ vorliegen und diese gemeinsam von Verwaltung, Rat und zuständigen Ausschüssen abschließend bewertet worden sind.

Das Referat für Bürgerbeteiligung hat den Initiativen am 27.03.2023 mit Bedauern mitgeteilt, nach der vom Rat beschlossenen Hauptsatzung der Stadt Bochum sei von einer Befassung in den politischen Gremien leider abzusehen (siehe Antwortschreiben). Die Anregungen zielten im Ergebnis auf einen Stopp der betreffenden Bebauungspläne.
Für Bebauungspläne sei das gesetzlich geregelte Bebauungsplanverfahren ein besonderes Verfahren im Sinne der Hauptsatzung. Für solche Fälle sei eine Befassung mit einer Eingabe in den Gremien ausgeschlossen.
Dabei hatten die Initiativen in der Eingabe bereits ausgeführt, dies sei gerade nicht der Fall. Gegenstand und Ziel der Anregung könnten auch nicht im Rahmen einzelner Bebauungsplanverfahren verfolgt werden. Im Rahmen der einzelnen 
Bebauungsplanverfahren könnten sie erst in einer Abwägung für den jeweiligen Satzungsbeschluss berücksichtigt werden. Bis dahin könnten aber weitere Planungsschritte in den kommunalen Gremien auf dem Weg zum Satzungsbeschluss gemacht werden und damit weitere Fakten  geschaffen sein, bevor ein fortgeschriebenes Handlungskonzept, ein Klimaplan und eine  Nachhaltigkeitsstrategie vom Rat verabschiedet sind. Sei aber erst Baurecht geschaffen, gehe ein aktualisiertes Handlungskonzept sowie ein Klimaplan und eine Nachhaltigkeitsstrategie ins Leere.
Nach Einschätzung des Netzwerks ist die Ablehnung rechtswidrig. Sie beschneidet ein in der Gemeindeordnung festgeschriebenes Beteiligungsrecht. Das Recht aus § 24 GO NRW darf für Bebauungsplanverfahren nicht vollständig außer Kraft gesetzt werden.
Dies ist nicht das erste Mal. Es kann nicht sein, dass über eine so wichtige Frage wie das Bauen in Bochum mit seinen Auswirkungen auf Klima, Mensch und Natur nicht mehr auf Anregung aus der Bürgerschaft im Rat öffentlich diskutiert wird.
Die Initiativen wollen sich mit der Verwaltungsentscheidung nicht abfinden. Sie richten einen offenen Brief an den Oberbürgermeister und es sollen rechtliche Schritte geprüft werden.
Die Vertreterin der Initiative „Grabeland Am Ruhrort“, die für die Initiativen im Rat reden sollte, hat derweil eine Kundgebung für den 30.03.2023, 13.00 Uhr vor dem Rathaus angemeldet. Wenn die Initiativen mit ihrer Eingabe schon draußen bleiben sollen, will sie Ihre Rede eben vor der Glocke halten. Weitere Redebeiträge und Informationen werden vorbereitet.

Autor:

Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung aus Bochum

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