Kann kombinierte Wertstofftonne bleiben?

Diese Frage stellen sich und der Bochumer Politik der Vorsitzende des Umweltausschusses Lothar Gräfingholt (CDU) und der umweltpolitische Sprecher der CDU Ratsfraktion Karl-Heinz Christoph nach der Entscheidung des OLG Düsseldorf, das die bisherige Praxis in Bochum für unwirksam erklärt hat.
Eine eindeutige Antwort ist zur Zeit nicht möglich, da die Gründe des Beschlusses noch nicht vorliegen.
„Für uns als CDU war immer wichtig, dass den Bürgerinnen und Bürgern nicht noch eine weitere Tonne vor die Haustür gestellt wird,“ so Lothar Gräfingholt.“Sollte dies nach dem Urteil des OLG nicht mehr ausgeschlossen werden können, muss man ernsthaft prüfen, den Modellversuch Wertstofftonne sofort zu beenden ,da sie zur Zeit noch nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, so Gräfingholt .
„Entscheidend wird sein, ob die Gründe der Entscheidung die freihändige Vergabe des Einsammelns zulassen, wenn diese separat zu erbringende Leistung unterhalb des Schwellenwertes liegt, ab der eine öffentliche Ausschreibung zwingend vorgeschrieben ist“ ergänzt Karl- Heinz Christoph.
Die Wertstofftonne sollte nur dann weitergeführt werden, wenn sichergestellt werden kann, dass eine Kombination mit der gelben Tonne möglich und keine zusätzliche Tonne erforderlich ist.
Aber selbst wenn die Urteilsgründe es erlauben, die Wertstoffsammlung ohne Ausschreibung an USB/RAU zu vergeben, muss man sich fragen, ob man nicht gut beraten wäre, den Versuch Wertstofftonne jetzt einzustellen und die Zeit bis zur gesetzlich vorgeschriebenen Einführung zu nutzen, eine neue Grundlage nicht nur für die Wertstofftonne sondern für den USB insgesamt zu schaffen, so die beiden CDU Politiker
Die Neuorganisation der Stadtwerke bietet eine gute Gelegenheit, auch über die Anbindung und die Gesellschaftsform des USB nachzudenken, um ihn zu stärken, zukunftsfähig zu machen und den Anforderungen an Ausschreibungsmodalitäten auch zukünftig zu entsprechen.

Autor:

Lothar Gräfingholt (CDU) aus Bochum

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