Wahlen zur Bildung von Elternräten

Mit der Revision des Kinderbildungsgesetzes KiBiz zum 1. August wurden die Mitwirkungsrechte der Eltern von Kindern in Tageseinrichtungen entscheidend gestärkt.

Dazu sollen sowohl auf der örtlichen als auch auf der Landesebene Elternbeiräte gebildet werden. Für die Bildung der Jugendamtselternbeiräte ist eine Beteiligung von mindestens 15 % der Kindertageseinrichtungen vorgesehen. In den Bochumer Kindertageseinrichtungen sind die Wahlen zur Bildung von Elternräten bereits durchgeführt worden. 42 % der Bochumer Kindertageseinrichtungen - 73 von 174 - haben Delegierte für die Wahl des Jugendamtselternbeirates benannt.

“Damit ist das gesetzlich erforderliche Quorum deutlich überschritten. In Bochum kann ein Jugendamtselternbeirat gewählt werden, der in der Beratung eine wichtige Stimme haben wird”, freut sich Dolf Mehring, Leiter des Jugendamtes.

Autor:

Ernst-Ulrich Roth aus Bochum

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