Arbeitsgerichtsverfahren gegen Opel-Warehousing GmbH
Zweiter Gütetermin platzte

Heute gab es am Arbeitsgericht Bochum gegen die Klage des Mitarbeiters Christian K. gegen seine Abmahnung einen Ersatz-Gütetermin, der ursprüngliche Termin am 13.11.20 wurde vom Gericht abgesagt.

Das Güteverfahren fand ohne Christian K. statt, da er wegen einer Erkrankung nicht zum Gerichtstermin kommen konnte. In der Abmahnung von Opel-Warehousing gegen K. ging es um Verstöße gegen eine Betriebsanweisung, die Ersatzteile für die Expedition einzeln aus den Regalen zu entnehmen und dann sofort zu scannen. K. nahm entgegen der Anweisung gleich mehre Teile aus den Regalen und scannte sie nacheinander ein. Dieses Verhalten führte - nach Angaben der Personalleitung von Opel-Warehousing - zu Problemen in der Logistik, was aber bisher nicht nachweisbar war.

Da Christian K. bereits bei mehreren Klagen gegen Abmahnungen obsiegte und Opel-Warehousing an der oben beschriebenen Abmahnung festhielt, scheiterte das Güteverfahren. Der Rechtsanwalt des Klägers forderte Opel-Warehousing  zur Beweisaufnahme für die Gründe der Abmahnung gegen K. bis Ende Dezember 2020 auf. Der Kammertermin vor dem Arbeitsgericht findet voraussichtlich im Februar 2021 statt.

Als Sympathisant des Solidaritätskreises "Einer für alle - alle für einen" nahm ich als Zuschauer an dem öffentlichen Gerichtsverfahren teil. Das Vorgehen der Geschäftsleitung von Opel-Warehousing gegen die Mitarbeiter kann nur als Mobbing bewertet werden, da nach meinen Informationen nicht nur der Kläger Christian K. davon betroffen ist, sondern auch andere Beschäftigte.

Dem Vernehmen nach ist in dem Zentrallager von Opel-Warehousing ein elektronisches Überwachungssystem vorhanden, dass angeblich die Fehlerquellen lokalisieren soll. Dieses System kann aber auch - verbotenerweise - das Arbeitstempo der Beschäftigten analysieren und damit den Leistungsdruck erheblich steigern.

Autor:

Ulrich Achenbach aus Bochum

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