Hilfe beim Helfen: Alzheimer-Gesellschaft und Seniorenbüros bieten Kurs für Nachbarschaftshelfer an

Andrea Kaesberger und Wolfgang Wessels stellen das Pilotprojekt von Alzheimer-Gesellschaft und Seniorenbüros vor.
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„Pflege beginnt im Kleinen“, ist das Credo von Wolfgang Wessels, Vorstandsvorsitzender der Alzheimer-Gesellschaft Bochum. Er gibt konkrete Beispiele: „Es geht darum, Rezepte einzulösen oder Einkäufe zu erledigen. Solche Hilfestellungen werden völlig unterschätzt, wenn es darum geht, Pflegebedürftigen möglichst lange den Verbleib in der eigenen Wohnung zu ermöglichen.“

„Unser Kurs für Unterstützer pflegebedürftiger Menschen, den wir in Kooperation mit den Seniorenbüros anbieten, ist ein Pilotprojekt“, stellen Wolfgang Wessels und seine Kollegin Andrea Kaesberger heraus. Das mag zunächst erstaunen, gibt es doch für Nachbarschaftshelfer schon seit geraumer Zeit die Möglichkeit, eine Aufwandsentschädigung von der Pflegeversicherung zu erhalten. Wessels erklärt: „Die Nachbarschaftshelfer brauchen einen Kurs, wenn sich der Pflegebedürftige die gezahlte Aufwandsentschädigung von der Pflegekasse erstatten lassen will. Da es bislang keine Kurse speziell für diese Helfer gab, mussten sie Kurse für Angehörige besuchen, die aber bei der Pflege mit ganz anderen Problemlagen konfrontiert sind.“
Hier will die Alzheimer-Gesellschaft nun in Kooperation mit den Bochumer Seniorenbüros Abhilfe schaffen und bietet im November einen entsprechenden Kurs an.

Einiges ist zu beachten

Für Pflegebedürftige und ihre Helfer gilt es, einiges zu beachten. Wolfgang Wessels gibt Auskunft: „Verwandte ersten und zweiten Grades gelten nicht als Nachbarschaftshelfer, weil für Angehörige von der Pflegekasse andere finanzielle Leistungen vorgesehen sind. Konkret heißt das: Die Enkelin kann keine Aufwandsentschädigung als Helferin in Anspruch nehmen, wohl aber ihr Freund.“
Wer auf gewerblicher Basis Hilfe anbietet, gilt ebenfalls nicht als Nachbarschaftshelfer. „Nachbarschaftshelfer können maximal für zwei pflegebedürftige Personen tätig sein. Es fallen keine Sozialabgaben an“, erläutert Wessels die geltenden Regelungen.
Insgesamt können 125 Euro im Monat als Aufwandsentschädigung geltend gemacht werden. „Der Pflegebedürftige reicht Quittungen oder Rechnungen bei der Pflegeversicherung ein und bekommt seine Aufwendungen erstattet", kann Sozialarbeiterin Andrea Kaesberger alle beruhigen, die hohen bürokratischen Aufwand fürchten. Die Leistungen der Helfer werden mit Pauschalen abgegolten. Wolfgang Wessels hat jedoch eine Faustregel parat: „Zehn Euro pro Stunde gelten als angemessen. Jedem Pflegebedürftigen stehen also etwa zwölf Stunden Hilfe im Monat zu. Das nicht aus eigener Tasche zahlen zu müssen, ist für Pflegebedürftige eine enorme Entlastung.“ - Der Betrag von monatlich 125 Euro steht unabhängig vom Pflegegrad allen Pflegebedürftigen zur Verfügung. „Der Einsatz von Nachbarschaftshelfern ist auch für die pflegenden Angehörigen eine enorme Entlastung“, gibt Wessels zu bedenken.

Vorbereitung auf schwierige Situationen

Der 14 Unterrichtsstunden umfassende Pflegekurs von Alzheimer-Gesellschaft und Seniorenbüros bereitet die Helfer auch auf schwierige Situationen vor. „Sie lernen“, erklärt Wolfgang Wessels, „was zu tun ist, wenn zum Beispiel jemand aus dem Rollstuhl stürzt. Darüber hinaus vermitteln wir Grundwissen über die Kommunikation mit Pflegebedürftigen und typische Erkrankungen. Für den Notfall informiert das Rote Kreuz über grundlegende Techniken der Ersten Hilfe.“ - Auch rechtliche Fragen und die verschiedenen Hilfsmöglichkeiten, die es für Pflegebedürftige gibt, stehen auf dem Kursplan. „Das Ganze ist so heruntergebrochen, dass es ganz praktische Fertigkeiten fürs Leben vermittelt“, verspricht Wolfgang Wessels und fügt an, „am Ende des Kurses steht der Erwerb eines Zertifikats.“
Nachbarschaftshilfe ist für den Fachmann in ihrer Bedeutung nicht zu unterschätzen: „Sie sorgt auch dafür, dass der Pflegebedürftige zu seinem Umfeld Kontakt hält. Deshalb sollte es für Nachbarschaftshelfer einen kleinen finanziellen Anreiz geben.“

Infos
–Der Kurs „Hilfe beim Helfen“ für Freunde, Nachbarn und andere Unterstützer von Pflegebedürftigen findet am Freitag, 23. November, von 14 bis 19 Uhr und am Samstag, 24. November, von 9.30 bis 16.30 Uhr im Seniorenbüro Wattenscheid, Propst-Hellmich-Promenade 29,Tel.: 02327 - 94 61 26, statt. Eine Anmeldung ist erforderlich. – Der Kurs richtet sich an Interessierte aus dem gesamten Bochumer Stadtgebiet und den Nachbarstädten und ist kostenlos.

Autor:

Nathalie Memmer aus Bochum

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