Wissenswertes über das Kindergeld

Wissenswertes über das Kindergeld
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Für Eltern ist das Kindergeld eine wichtige finanzielle Hilfe. Es trägt mit dazu bei, das Haushaltseinkommen von Familien zu sichern und das Armutsrisiko vieler Familien zu vermeiden. Immerhin kommt es noch sehr oft vor, dass Mütter nach der Geburt ihres Kindes nicht sofort wieder arbeiten gehen können, weil sie keinen Krippenplatz erhalten können. Besonders alleinerziehende Mütter sind also auf die Auszahlung des staatlichen Kindergeldes immens angewiesen. Aber auch Familien, in denen der Vater des Kindes weiterhin arbeiten geht, haben einen höheren Bedarf an Ausgaben.

Immerhin benötigen Eltern von Kindern in den ersten Lebensjahren sehr viel Geld, beispielsweise für:

- die Erstausstattung des Babys (Kinderwagen, Babybett, Baby-Bekleidung, Windeln, Milch, Gläschen, Flaschen)
- für den Lebensunterhalt der Kinder
- größere Wohnung (höhere Mietkosten, höhere Stromkosten, höhere Heizkosten, mehr Kosten für Wasser)
- Geschenke für Kinder zu Weihnachten und zum Geburtstag
- Unterstützung für das Kind
- Sportvereine, Hobby
- Kindergarten-Kosten
- Hort- und Betreuungskosten
- Schulbücher, Schul-Utensilien
- Ausbildung und Studium des Kindes
- Mehrbedarf an Lebensmittel.

Anspruch auf Kindergeld

Einen Anspruch auf Kindergeld haben in Deutschland alle Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Es gibt aber auch Kindergeld für Kinder, die sich bis zum 25. Lebensjahr in der Ausbildung befinden oder arbeitslos sind (bis zum 21. Lebensjahr). Das Kindergeld wird nicht automatisch an jedes neugeborene Kind ausgezahlt. Wichtig ist, dass ein Antrag auf Kindergeld gestellt wird, weitere Informationen hier. Einen Antrag können sich die Antragsteller im Internet herunterladen und ausdrucken. Weiterhin haben die Antragsteller die Möglichkeit, die Antragsformulare persönlich bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit abzuholen. Neben dem eigentlichen Kindergeldantrag muss immer auch eine Anlage Kind mit ausgefüllt werden.

Außerdem muss ab 2016 sowohl die Steuer-Identifikationsnummer des Antragsstellers als auch die Steuer-Ident-Nummer des berechtigten Kindes angegeben werden. Das Kindergeld ist eine einkommensunabhängige Leistung und wird an die Personen ausgezahlt, in deren Obhut sich das Kind befindet. In der Regel nimmt die Familienkasse bei der jeweiligen Agentur für Arbeit die Antragsunterlagen an. Anders sieht das bei Beschäftigten im öffentlichen Dienst und Beamten aus. Dort erfolgt die Auszahlung des Kindergeldes durch die Gehaltsstelle beziehungsweise die Besoldungsstelle des Arbeitgebers. Das Kindergeld für Beschäftigte im öffentlichen Dienst und Beamte wird dann zusammen mit dem Lohn (Gehalt, Sold) des jeweiligen Monats ausgezahlt.

Höhe des Kindergeldes

Seit dem 1. Januar 2016 gibt es folgendes Kindergeld:

- für das erste und zweite Kind – 190 Euro monatlich
- für das dritte Kind – 196 Euro
- ab dem vierten Kind – 221 Euro.

Überweisung des Kindergeldes

Eltern sind oftmals auf das Kindergeld angewiesen. Es ist deshalb sehr wichtig für die Eltern, den genauen Überweisungstermin für das Kindergeld zu kennen. Leider ist es in Deutschland so, dass sich der Überweisungstermin von Monat zu Monat ändert. Dennoch wurde der Termin für die Überweisung bereits im Vorfeld festgelegt. Die Auszahlung des Kindergeldes richtet sich nach der Endziffer der Kindergeld-Nummer, die jeder Antragssteller bei Gewährung des Kindergeldes erhält. Die Kindergeld-Nummer steht

- entweder auf dem Kontoauszug
- oder auf dem Kindergeld-Bescheid

Die Endziffer der Kindergeld-Nummer gibt Auskunft über den Auszahlungstermin. Eine 0 am Ende bedeutet beispielsweise, dass das Kindergeld relativ am Anfang des Monats ausgezahlt wird, wohingegen eine 9 am Ende auf einen Auszahlungstermin am Ende des Monats hinweist.

Wissenswertes über das Kindergeld
Kindergeld Informationen
Autor:

Stefanie Weber aus Bochum

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