Anfrage an die Bezirksregierung Münster, Abteilung Verkehr

Bedenken und Einwendungen zur Amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Bottrop
vom 31.03.2009 und 29.01.2009
hier: Planfeststellung für den Neubau der Bundesautobahn 52 (A52) zwischen
dem Autokreuz-Essen Nord (B224)/

Sehr geehrte Damen und Herren,
zu den oben aufgeführten Planfeststellungsverfahren hat Willi Urban als Einwender einige Fragen, da er danach in den letzten 8 Jahren zu den eingereichten Bedenken und Einwendungen nichts mehr gehört habe.
Vorab zitiert Willi Urban zur Erinnerung einige wichtigen Passagen aus den Ihnen vorliegenden Bedenken und Einwendungen vom 31.03.09 und 20.06.11. Daraus geht u.a. hervor, dass wir Einwender nicht generell gegen einen Ausbau der B 224 zur A 52 sind. Wir sind aber gegen das Planfeststellungsverfahren aus ökologischen und volkswirtschaftlichen Gründen über den vorliegenden, gigantischen Entwurf mit den 12 Brückenbauwerken und insbesondere über die überdimensionierten Flächeninanspruchnahme des Landschaftsschutzgebietes Kraneburger Feld. In den Bedenken und Einwendungen hat Willi Urban folgendes gefordert: Gemäß der Ziff. 2.4.2 VV-Artenschutz NRW vom 15.09.10 und § 34 Abs. 3 Nr 2 BNatSchG ist ein Alternativvorschlag gesetzlich vorgeschrieben. Daher hat er für den Ausbau der B 224 zur A 52 die vorgenannte, umwelt- und naturfreundlichen Tunnellösung vorgeschlagen und einen detaillierten Kostenplan, unter Berücksichtigung aller volkswirtschaftlichen Gesichtspunkte, gefordert. Diese finanziell gering aufwendigere Lösung kann als zumutbare Alternative in Betracht kommen.

Zu beachten gilt auch, dass die Ausbauphase des Tunnels ohne Benachteiligung des fließenden Verkehrs auf der derzeitigen B 224 erfolgen kann. Zudem blieben die geplanten 7 Jahre Umleitungen, Staus, Unfälle und der unschätzbare volkswirtschaftliche Schaden durch gestörte Verkehrsströme und durch viel kürzere Bauzeit bei dieser Tunnellösung aus. Insbesondere die Heegelandschaft, das Kraneburger Feld und der Welheimer Wald könnten nahezu vollständig erhalten bleiben und sogar zusätzlich durch Ersatzmaßnahmen, ökologisch aufgewertet werden. Hinzu kommt, dass der Tunnel mit den entsprechenden Schall-, Be- und Entlüftungsmaßnahmen eine sehr große Lärm- und Schadstoffminderung gegen über der geplanten Variante bringt. Diese sogenannte “Gemeinschaftsvariante“ `GLA-BOT-GE`soll von der Prosperstraße-/Arenbergstraße sich sowohl als Tunnel, als auch oberirdisch an den Verteilungspunkten “AS Gelsenkirchen Buer - West“ und dem neuen Autobahnkreuz Gladbeck (A 2/A 52) und an den Verteilungspunkten Horster Straße (BOT) bzw. Prosper-/Arenbergstraße öffnen. Die “Gemeinschaftsvariante GLA-BOT-GE“ würde zudem die Ausbaustrecke der
A 52 im Bereich zwischen Bottrop und Gladbeck um ca. 1,5 Kilometer verkürzen.

Für die 24 (18 + 6) streng- oder besonders geschützten Tierarten, für die sich eventuell eine Befreiungsnotwendigkeit (Ausnahmeverfahren) ergibt, muss eine Darlegung der oben genannten Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß § 62 BNatSchG erfolgen. Dabei gilt zu betonen, dass es sich bei diesen Befreiungsvoraussetzungen um strikte rechtliche Schranken handelt, welche eben nicht durch eine fachplanerische Abwägung überwunden werden können. Als Beispiel nannte Willi Urban z.B. die vielen Fledermäuse oder das Waldkauzpärchen, die sich in den Höhlen vieler Bäume in dem Wald des Kraneburger Feldes entlang der B224 befinden, der wegen den insgesamt 24 verschiedenen Arten gar nicht abgerodet werden darf.

Ende der Zitate!

Willi Urban hat die Bezirksregierung Münster, Abteilung Verkehr in der Anfrage gebeten, folgende Fragen zu beantworten!

Wie ist der derzeitige Stand nach nicht nachvollziehbaren acht Jahren Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Bundesautobahn 52 (A52) zwischen dem Autokreuz Essen Nord (B224) und südlich dem AK Essen/Gladbeck von Bau-km 0+000,000 nördlich der Brücke über die Emscher bis Bau-km 3+625,072 nördlich der Straße Im Gewerbepark, wo bis heute kein Erörterungstermin stattgefunden hat.
Stimmen die Gerüchte, dass ein neues Planfeststellungsverfahren demnächst gestartet wird?

2. In den Bedenken und Einwendungen hat Urban vorgeschlagen, dass Gemäß der Ziff. 2.4.2 VV-
Artenschutz NRW vom 15.09.10 und § 34 Abs. 3 Nr 2 BNatSchG ein Alternativvorschlag gesetz-
lich vorgeschrieben ist. Deswegen hat er eine umwelt- und naturfreundliche Tunnellösung
vorgeschlagen und von Ihnen einen detaillierten Kostenplan, unter Berücksichtigung aller Volks-
wirtschaftlichen Gesichtspunkte, gefordert.
Haben Sie überhaupt mein Vorschlag überprüft oder gibt es einen anderen Vorschlag?

Wie steht die Bezirksregierung Münster zu meiner Feststellung, dass die Voraussetzungen zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG nicht erfüllt werden und auch zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses nicht vor liegen. Da zudem der Artenschutz viel gewichtiger als öffentliches Interesse ist, dürfen die geschützten Eichenfeldgehölze mit Baumhöhlen nicht gefällt und keine Bebauung im Kraneburger Feld durchgeführt werden.

Wie steht die Bezirksregierung zu meiner Erklärung im Stadtspiegel Bottrop vom 23.11.2015, dass Willi Urban überzeugt ist, dass die beiden „schutzwürdigen Biotope“ mit den Höhlenbäumen und dem Artenschutz im allgemeinen im Kraneburger Feld nach einer rechtlicher Überprüfung erhalten bleiben und die Verlegung der Horster Straße, Bau der Verbindungsstraße an der Ostseite der B224 in Richtung Norden, die Ersatzanbindung der Kraneburgerstraße und der IKEA-Neubau im Kraneburger Feld in diesem Bereich ausgeschlossen ist?

Wie auch Ihnen bekannt ist, kann gegen die beiden Planfeststellungsbeschlüsse auch noch Klage erhoben werden.

Willi Urban

Autor:

Willi Urban aus Bottrop

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