Einschreiten der Polizei ist möglich
Corona-Partys sind verboten

Gegen sogenannte „Coronapartys“ wird der städtische Fachbereich für Recht und Ordnung sowie die Polizei einschreiten. Dies hat die Stadtverwaltung mitgeteilt. Solche privat organisierten Zusammenkünfte sind auch in Bottrop verboten.

Ordnungsbehörden und Polizei werden deutlich einschreiten, sollten „Coronapartys“ im Stadtgebiet stattfinden. Mit diesem Vorgehen handelt die Stadtverwaltung entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, wonach Zusammenkünfte vermieden und das gesellschaftliche Leben eingeschränkt werden soll.

Autor:

Judith Schmitz aus Bottrop

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