Ferienjobs meist steuerfrei

Markus Rusteberg, Leiter des Finanzamts Bottrop | Foto: Michael Kaprol
  • Markus Rusteberg, Leiter des Finanzamts Bottrop
  • Foto: Michael Kaprol
  • hochgeladen von Bettina Meirose

Die Sommerferien und Semesterferien sind für viele Schüler und Studenten die schönste Zeit im Jahr. Viele nutzen die freie Zeit aber auch dazu, ihr Taschengeld aufzubessern und suchen sich einen Ferienjob.
Markus Rusteberg, Leiter des Finanzamts Bottrop, empfiehlt den Ferienjobbern, ein paar steuerliche Hinweise zu beachten. “Die Regelungen sind unkompliziert und sollten niemanden von seinem Job abhalten. Denn die allermeisten Ferienjobber zahlen letztlich überhaupt keine Steuern.“
Sie müssen ihrem Arbeitgeber grundsätzlich ihre Steuer-Identifikationsnummer, ihr Geburtsdatum und die Information, ob es sich um das erste Beschäftigungsverhältnis handelt, mitteilen. Anhand dieser Angaben kann der Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale, zum Beispiel Steuerklasse und Religion, elektronisch abrufen.
Behält der Arbeitgeber zu viel Lohnsteuer ein, können sich Schülerinnen, Schüler und Studierende diese nach Ablauf des Kalenderjahres mit einer Einkommensteuererklärung beim Finanzamt zurückholen. „Bei einem Bruttoarbeitslohn von bis zu 12.082 Euro im Jahr 2017 fällt zum Beispiel in der Steuerklasse I, also für Ledige, gar keine Lohnsteuer an“, so Markus Rusteberg.
Unabhängig davon kann der Arbeitgeber in bestimmten Fällen, zum Beispiel bei 450-Euro-Jobs, die Lohnsteuer auch pauschal versteuern und diese für den Ferienjobber übernehmen. Markus Rusteberg rät, die unterschiedlichen Besteuerungsmöglichkeiten in einem Gespräch mit dem Arbeitgeber vorab zu klären.
Weitere Informationen und Einzelheiten können Sie unter www.finanzverwaltung.nrw.de den Broschüren „Steuertipps für Schülerinnen, Schüler und Studierende“ und „Steuertipps für alle Steuerzahlenden“ entnehmen.

Autor:

Bettina Meirose aus Bottrop

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

2 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.