Anlieferungen sind auch nachts möglich
Nächtliche Ruhestörungen

Nächtliche Ruhestörungen die durch die Anlieferung von Waren beispielsweise an Supermärkten hervorgerufen werden, müssen derzeit in Kauf genommen werden. Dies ist der derzeitigen Lage aufgrund der Corona-Pandemie geschuldet.

Normalerweise bestimmt das Landesimmissionsschutzgesetz, dass zwischen 22 und 6 Uhr Nachtruhe herrscht und Ruhestörungen zu unterbleiben haben. Für die Anlieferung mit Waren zu den Geschäften gilt ab sofort eine Ausnahmeregelung. „Die Ausweitung von Anlieferungen des Handels auf die Nachtzeit ist in der derzeitigen Situation einer Pandemie zur Versorgung der Bevölkerung im Interesse geboten“, heißt es in dem entsprechenden Erlass des NRW-Umweltministeriums.

Um die Wirtschaft aufrecht zu erhalten, können auch Ausnahmen für Lieferverkehre für Betriebe und Baustellen erteilt werden. Die Regelung gilt einstweilen bis zum 19. April.

Autor:

Judith Schmitz aus Bottrop

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