Osterfeuer frühzeitig anmelden
Ostern ist nicht mehr in allzu weiter Ferne. Gemeinden, Vereine und Gruppen, die ein Osterfeuer planen, können einen Antrag bis Freitagmittag, 2. März, schriftlich beim Bereich Ordnung und Bürgerservice der Stadtverwaltung im Rathaus stellen.
Abgebrannt werden dürfen Osterfeuer zwischen Gründonnerstag und Ostermontag, also vom 29. März bis 2. April, und nur mit einer Genehmigung. Osterfeuer dienen ausschließlich der traditionellen Brauchtumspflege und nicht etwa der Abfallbeseitigung.
Im Antrag müssen Ort, Zeitpunkt, Lageplan, Einverständniserklärung des Flächeneigentümers, Art und Menge des Brennmaterials sowie Handynummern der Verantwortlichen müssen angegeben werden.
Weitere Informationen gibt der Bereich Ordnung und Bürgerservice unter Tel. 02305/1062347 oder Telefon 02305/1062342, E-Mail ordnungswesen@castrop-rauxel.de.
Autor:Lokalkompass Castrop-Rauxel aus Castrop-Rauxel |
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