Bisher 550 Anmeldungen für das Grundschuljahr 2015/16

584 Anmeldungen für die zehn städtischen Grundschulen erwartete die Stadt für das Schuljahr 2015/16. 550 Anmeldungen liegen nun nach dem Ablauf der Anmeldephase vor. Dies sind die vorläufigen Zahlen, die die Stadtverwaltung jetzt (Stand vom 4. November) bekannt gegeben hat.

Die vorläufigen 550 Anmeldungen (für das aktuelle Schuljahr waren es 605 Anmeldungen) verteilen sich wie folgt auf die zehn Grundschulen:
• Cottenburgschule: 36 (Schuljahr 2014/15: 51)
• Elisabethschule: 60 (81)
• Erich-Kästner-Schule: 38 (39)
• Grundschule Alter Garten: 73 (72)
• Grundschule Am Busch: 45 (53)
• Grundschule Am Hügel: 47 (52)
• Lindenschule: 37 (41)
• Marktschule Ickern: 70 (84)
• Waldschule: 51 (51)
• Wilhelmschule: 85 (81)
Außerdem wurden bisher acht Castrop-Rauxeler Kinder an auswärtigen Grundschulen angemeldet.
Angesichts dieser vorläufigen Zahlen, die einen weiteren Rückgang der Zahl der Schulanfänger in Castrop-Rauxel nahelegen, bestünde aber keine Gefahr, dass eine Schule geschlossen würde, versichert Stadtsprecherin Maresa Hilleringmann. „Vielleicht werden zum Beispiel an der Cottenburgschule noch zehn Kinder angemeldet“, sagt sie nicht nur im Hinblick darauf, dass stadtweit noch 34 Anmeldungen fehlen. „Diese Zahlen sind Tendenzen. Noch können wir keine Aussagen über die Anzahl der Kinder und der Klassen in den einzelnen Schulen treffen. Mit diesen Zahlen rechnet die Verwaltung gar nicht, da sie so nicht bestehen bleiben.“
Ein endgültiges Anmeldeergebnis erwartet die Stadt erst in den nächsten Wochen. Zwar endete die Anmeldephase für Eltern und Erziehungsberechtigte, deren Kinder ab Sommer 2015 eine Castrop-Rauxeler Grundschule besuchen sollen, offiziell am 31. Oktober, doch wer den Anmeldetermin verpasst hat, sein Kind in einer Nachbarstadt angemeldet hat oder nach dem Erhebungsstichtag weggezogen ist, ist bislang noch nicht geklärt.
Im Gegensatz zu den Vorgaben für weiterführende Schulen seien vonseiten der Bezirksregierung Münster bei Grundschulen nur zwei Züge erwünscht, erläutert Hilleringmann. Bei einzügigen Grundschulen betrage die maximale Anzahl an Kindern pro Klasse 29, bei zweizügigen Schulen 28 Kinder und bei dreizügigen Schulen 27 Kinder.

Autor:

Vera Demuth aus Bochum

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