Bis spätestens 1. Juli
Nicht vergessen: Hundesteuer wird fällig

Es ist wieder soweit: Herrchen und Frauchen müssen die jährlichen Hundesteuern zahlen.  | Foto: Magalski
  • Es ist wieder soweit: Herrchen und Frauchen müssen die jährlichen Hundesteuern zahlen.
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Immer zur Mitte eines Kalenderjahres Immer zur Jahresmitte werden die Hundesteuern fällig. Deshalb erinnert der Bereich Finanzen der Stadtverwaltung alle Castrop-Rauxeler Hundehalter daran, die Hundesteuern für das Jahr 2021 spätestens bis zum 1. Juli zu zahlen.

Die Hundesteuer beträgt für einen Hund jährlich 96 Euro, für zwei Hunde 108 Euro je Hund und für drei und mehr gehaltene Hunde 120 Euro je Hund.

Es werden auch in diesem Jahr keine besonderen Zahlungsaufforderungen verschickt. Die Verpflichtung zur Zahlung ergibt sich aus dem letzten Hundesteuerbescheid.
Es besteht die Möglichkeit, die fälligen Steuern durch Abbuchung vom Konto durch die Stadtkasse einziehen zu lassen.

Die Einzugsermächtigungen sollten daher wegen der Vorlaufzeit im Rahmen der Sepa-Überweisungen kurzfristig an die Stadtkasse der Stadt Castrop-Rauxel gesandt werden.
Sollten die Steuerpflichtigen die Hundesteuern selbst einzahlen, empfiehlt sich bei Überweisungen das Kassenzeichen und den Namen der/des Steuerpflichtigen anzugeben.

Autor:

Lokalkompass Castrop-Rauxel aus Castrop-Rauxel

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