Wechsel in die fünfte Klasse
Anmeldeverfahren für die weiterführenden Schulen im Überblick

Das Anmeldeverfahren für die weiterführenden Schulen der Stadt Dinslaken zum Schuljahr 2020/21 findet im Zeitraum vom 1. Februar bis zum 5. Februar statt. | Foto: Pixabay
  • Das Anmeldeverfahren für die weiterführenden Schulen der Stadt Dinslaken zum Schuljahr 2020/21 findet im Zeitraum vom 1. Februar bis zum 5. Februar statt.
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Das Anmeldeverfahren für die weiterführenden Schulen der Stadt Dinslaken zum Schuljahr 2020/21 findet im Zeitraum vom 1. Februar bis zum 5. Februar statt. Die Anschreiben an die Erziehungsberechtigten sowie die Aufnahmeanträge werden in den kommenden Tagen über die Grundschulen verteilt.

Grundsätzlich ist es nur zulässig, die Aufnahme des Kindes an einer einzigen weiterführenden Schule zu beantragen (keine Doppelanmeldungen). Die Anmeldungen werden in den Sekretariaten der Schulen zu den festgelegten Zeiten entgegengenommen. Zur Anmeldung sind der Aufnahmeantrag, das Familienstammbuch und das letzte Schulzeugnis (Original) zusammen mit der Schulformempfehlung mitzubringen. Die unten genannten Schulen können innerhalb einer Schulform frei gewählt werden. Die Stadt Dinslaken behält sich als Schulträgerin jedoch schulorganisatorische Maßnahmen vor, wenn die Anmeldezahlen an den einzelnen Schulen stark differieren oder die Aufnahmekapazität der Schule überschritten wird.

Losverfahren nur im Ausnahmefall

Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule, berücksichtigt die Schulleiterin oder der Schulleiter bei der Entscheidung über die Aufnahme in die Schule Härtefälle und zieht im Übrigen eines oder mehrere der folgenden Kriterien heran: Geschwisterkinder / ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen / ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache / in Gesamtschulen Berücksichtigung von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Leistungsfähigkeit (Leistungsheterogenität) / Schulwege / Besuch einer Schule in der Nähe der zuletzt besuchten Grundschule. Nur im Ausnahmefall wäre auch ein Losverfahren denkbar.

Nähe der Schule beachten

Es wird in allen Fällen empfohlen, die Anmeldung zur nächstgelegenen Schule der gewünschten Schulform vorzunehmen. Dies ist insbesondere für die Übernahme der Schülerfahrkosten bedeutsam, da die Fahrkosten nur für den Besuch zur nächstgelegenen Schule übernommen werden. Für die Übernahme der Schülerfahrkosten bei der Realschule, den Gymnasien sowie den Gesamtschulen muss die Entfernung zur nächstgelegenen Schule (Fußweg zwischen Wohnung und Schule) mehr als 3,5 km betragen. In der Sekundarstufe II gilt die Entfernungsgrenze von 5 km. Diese Regelung gilt auch für auswärtige Schülerinnen und Schüler. Nächstgelegene Schule im Sinne der Schülerfahrkostenverordnung ist die Schule der gewählten Schulform, die mit dem geringsten Aufwand an Kosten und Zeit erreicht werden kann. Das Team der Dinslakener Stadtverwaltung gibt unterTel. 02064/66543 gerne weitere Auskünfte.

Die Anmeldetage

Gesamtschule Hiesfeld 
Samstag, 1. Februar, 9 bis 15 Uhr 
Montag, 3. Februar, 15 bis 18 Uhr 
Dienstag, 4. Februar, 9 bis 14 Uhr 
Mittwoch, 5. Februar, 15 bis 18 Uhr

Ernst-Barlach-Gesamtschule
Sekundarstufe I und II: 
Samstag, 1. Februar, 9 bis 15 Uhr,
Montag, 3. Februar, 15 bis 18 Uhr,
Dienstag, 4. Februar, 9 bis 14 Uhr,
Mittwoch, 5. Februar, 15 bis 18 Uhr.

Realschule im GHZ
Samstag, 1. Februar, 9 bis 13 Uhr 
Montag, 3. Februar, 8 bis 16 Uhr 
Dienstag, 4. Februar, 8 bis 13 Uhr 
Mittwoch, 5. Februar, 8 bis 13 Uhr 

Gymnasien 
Samstag, 1. Februar, 9 bis 12 Uhr 
Montag, 3. Februar, 8 bis 12 Uhr, 14 bis 16 Uhr 
Dienstag, 4. Februar, 8 bis 12 Uhr, 14 bis 18 Uhr 
Mittwoch, 5. Februar, 8 bis 12 Uhr, 14 bis 16 Uhr 

Für alle Schulen gilt, dass die abschließende Aufnahmeentscheidung frühestens Ende Februar 2020 erfolgt. 

Autor:

Lokalkompass Dinslaken-Voerde-Hünxe aus Dinslaken

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