Kreis Reckinghausen
Schnelltest-Anbieter können Zulassung beantragen

Der Kreis Recklinghausen sieht ein dreistufiges Modell vor, das aus Tests von externen Betreibern wie Ärzten, Apotheken oder Hilfsorganisationen, einem kreiseigenen zentralen Angebot und mobilen Teststellen in den Städten besteht. | Foto: Symbolbild Pixabay
  • Der Kreis Recklinghausen sieht ein dreistufiges Modell vor, das aus Tests von externen Betreibern wie Ärzten, Apotheken oder Hilfsorganisationen, einem kreiseigenen zentralen Angebot und mobilen Teststellen in den Städten besteht.
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[b]Wie können sich Bürger im Kreis Recklinghausen kostenlos auf das Corona-Virus testen lassen? Der Kreis Recklinghausen sieht dazu ein dreistufiges Modell vor, das aus Tests von externen Betreibern wie Ärzten, Apotheken oder Hilfsorganisationen, einem kreiseigenen zentralen Angebot und mobilen Teststellen in den Städten besteht.
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Einige Arztpraxen, Apotheken und Hilfsorganisationen bieten bereits seit dieser Woche kostenlose Corona-Schnelltests an, ab der nächsten Woche wird es zusätzlich ein Schnelltest-Durchfahrtzentrum an der Vestlandhalle in Recklinghausen geben. In einem weiteren Schritt werden mobile Teststellen in den kreisangehörigen Städten dieses Angebot ergänzen. "Die Schnelltests sind ein wichtiger Baustein im Kampf gegen das Corona-Virus. Darum haben wir natürlich ein großes Interesse daran, unseren Bürgerinnen und Bürgern ein breites und möglichst unkompliziertes Angebot zu ermöglichen", sagt Landrat Bodo Klimpel.

Sofern die Witterungsverhältnisse es zulassen, wird das Schnelltest-Zentrum des Kreises, das von den Hilfsorganisationen geführt wird, am Wochenende aufgebaut. Die Schnelltests für Bürger aus dem gesamten Kreis Recklinghausen sollen ab Montag angeboten werden. Die Anmeldung für das Schnelltest-Zentrum erfolgt über ein Online-System, das derzeit noch an die vorhandenen Strukturen angebunden wird. Auch die Termine für die mobilen Teststellen an verschiedenen Standorten im Kreisgebiet werden über das Portal möglich sein. Für diese Stellen finden derzeit noch die letzten Abstimmungsgespräche und Vorbereitungen statt.

Der Link zu diesem Portal wird in den nächsten Tagen ebenso auf www.kreis-re.de/coronatest zu finden sein wie die Liste der vom Kreis zugelassenen Teststellen.

Antrag auf Betreiben einer Teststelle

Arztpraxen, Apotheken und weitere Interessenten, die ebenfalls Bürgertestungen anbieten wollen, können den dazu notwendigen Antrag auf Zulassung bei der Kreisverwaltung Recklinghausen stellen.

Um diese Zulassung zu bekommen, müssen einige vom Land vorgegebene Mindestanforderungen erfüllt sein. Dazu gehört unter anderem, dass die Räumlichkeiten barrierefrei oder zumindest barrierearm sein müssen und die Möglichkeit besteht, regelmäßig zu lüften. Es muss einen Wartebereich geben, in dem die Wartenden einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können. Die Teststelle muss auch sicherstellen können, dass im Falle eines positiven Schnelltest-Ergebnisses ein sofortiger PCR-Bestätigungstest veranlasst wird. Die Schnelltests müssen an mindestens 20 Stunden in der Woche angeboten werden, auch an Nachmittagen und Wochenenden.

Alle Anforderungen und Informationen zur Antragstellung sind auf der Seite www.kreis-re.de/coronatest zu finden. Bislang sind über 50 Anträge auf die Einrichtung von Teststellen eingegangen. Sie werden vom Gesundheitsamt geprüft. In dieser Woche sollen die ersten Zulassungen erteilt werden. Wer bereits vor dem 8. März Schnelltests auf das Corona-Virus durchgeführt hat und die Kriterien erfüllt, darf auch in dieser Woche bereits testen. Ein Antrag ist aber dennoch notwendig, um auch ab dem 15. März noch als Schnellteststelle zugelassen zu werden.

Quelle: Kreis Recklinghausen

Autor:

Olaf Hellenkamp aus Dorsten

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