Auslegung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Dorsten

Symbolfoto: Pixabay.com

Dorsten. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Dorsten hat in seiner Sitzung am 31.01.2017 die öffentliche Auslegung der Flächennutzungsplan-
änderung bezüglich „Sachlicher Teilflächennutzungs-
plan Windenergie“ beschlossen.

Nach einer gesamtstädtischen Raumanalyse ergeben sich für die Errichtung von Windkraftanlagen acht Potenzialflächen, die mit einer Flächengröße von rd. 215 ha ermittelt worden sind:

Blatt 1 (Zone 22) „Lembeck-Wessendorf (Mühlenberg)“
Blatt 2 (Zone 2) „Lembeck-Wessendorf“
Blatt 3 (Zone 4) „Lembeck Wessendorfer Elven-Süd (Torfvenn)“
Blatt 5 (Zone 26) „Lange Heide“
Blatt 6 (Zone 11) „Gälkenheide (südlich Muna)“
Blatt 7 (Zone 15) „Holsterhausen Emmelkämper Brauck“
Blatt 8 (Zone 16) „Halde Hürfeld“.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung liegen die nachfolgend aufgeführten Planunterlagen in der Zeit

vom 10.03.2017 bis einschließlich 10.04.2017

im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. OG des Haupttreppenhauses, während der Dienststunden und nach mündlicher Vereinbarung zu jedermanns Einsicht bereit:

⦁ Übersichtsplan
⦁ Übersichtsplan mit Größenangeben der Flächen
⦁ Planentwurf mit Gegenüberstellung der bisherigen Darstellung im FNP,
und Zeichenerklärung getrennt nach Flächen
⦁ Blatt 1, Zone 22 „Lembeck-Wessendorf (Mühlenberg)“
⦁ Blatt 2, Zone 2 „Lembeck Wessendorf“
⦁ Blatt 3, Zone 4 „Lembeck Wessendorf Elven-Süd(Torfvenn)“
⦁ Blatt 4, Zone 13 „Wulfen südlich Kläranlage Wulfen“
⦁ Blatt 5, Zone 26 „Lange Heide“
⦁ Blatt 6, Zone11 „Gälkenheide südlich Muna“
⦁ Blatt 7, Zone15 „Holsterhausen Emmelkämper Brauck“
⦁ Blatt 8, Zone16 „Halde Hürfeld“

⦁ Entwurfsbegründung Teil I – Allgemeiner Teil
⦁ Entwurfsbegründung Teil II – Umweltbericht

Die Unterlagen sind ebenfalls im Internet auf der Homepage der Stadt Dorsten www.dorsten.de unter „Aktuelles“ oder unter der Rubrik „Verwaltung & Service / Bauen & Wohnen / Aktuelle Bürgerbeteiligung“ abrufbar.
Darüber hinaus sind umweltbezogene Informationen verfügbar und können in Zimmer 234 eingesehen werden:

Stellungnahmen zu diesem Bauleitplan können während der o.g. Frist beim Planungs- und Umweltamt zu den Dienstzeiten vorgebracht werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit eine Stellungnahme per e-mail an planung-und-umwelt@dorsten.de zu senden.

Über die Stellungnahmen, die während der öffentlichen Auslegung vorgebracht werden, entscheidet die Gemeindevertretung im Rahmen der Abwägung und damit in rechtmäßiger Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies in öffentlicher Sitzung erfolgt und Stellungnahmen mit Namen, Adresse usw. somit auch Dritten - u. a. über das Ratsinformationssystem im Internet - öffentlich zugänglich sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Autor:

Lokalkompass Dorsten aus Dorsten

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