Erhebliche Zweifel am Konzept zu den Kosten der Unterkunft im Märkischen Kreis

Unter dem Titel „Iserlohnerin könnte Präzedenzfall schaffen“ veröffentlichte der Iserlohner Kreisanzeiger am heutigen 12.10.2016 einen Artikel von Andreas Drees.

In seinem Beitrag geht es um das angeblich schlüssige ,Konzept zur Feststellung der Angemessenheit von Unterkunftskosten’ des Märkischen Kreises und eine (von vielen) beim Sozialgericht anhängigen Klagen. Rechtsanwalt Lars Schulte-Bräucker vertritt die Auffassung, dass das von der Hamburger Firma „Analyse & Konzepte“ erstellte Konzept, den Vorgaben des Bundessozialgerichts nicht genügt.

Drees zitiert aus dem Schreiben des Richters an das Jobcenter Märkischer Kreis und den Rechtsanwalt:
„In dem Schreiben des Sozialgerichts, das der Redaktion vorliegt, werden „nach vorläufiger rechtlicher Würdigung" Bedenken zu zwei Themenstellungen benannt. Einerseits sei das Konzept nicht im Amtsblatt des Märkischen Kreises veröffentlicht und damit nicht derart bekannt gemacht worden, wie es den gesetzlichen Vorgaben an eine Satzung entspreche. Angesichts der Bedeutung sei dem Konzept die gleiche Bedeutung wie einer Satzung beizumessen. Die reinen Zahlenwerte zu den Unterkunftskosten fanden sich zwar auf der Internetseite des Jobcenters MK, jedoch ohne die Begründung, die bei einer Veröffentlichung mit Rechtswirkung enthalten seien müssten.“

Irritierende Aussage des Geschäftsführers des Jobcenter MK

Der Geschäftsführer des Jobcenters Märkischer Kreis, Volker Riecke überraschte mit der Aussage: er sähe sich „zwar als Adressat der Klage, jedoch nicht als der richtige Ansprechpartner in der Sache. „Wir setzen ja die Weisungen und Regelungen des Märkischen Kreises um“, sagt er und verwies an den Fachdienst Soziales des Kreises.“ Dabei ist Volker Riecke Teil der Trägerversammlung und gewiss nicht unbeteiligt an dem ungenügenden Konzept.

9487 Mietsenkungsverfahren im Märkischen Kreis

„Was ich sagen kann, ist, dass der rechtliche Hinweis ein Einzelfall ist.“ Im Jahre 2015 habe es im gesamten Kreis 422 Mietsenkungsverfahren gegeben, nach Rieckes Einschätzung angesichts von rund 31 000 Menschen, die auf Hartz IV angewiesen seien, eine geringe Zahl. Die Betroffenen hätten dann die Gelegenheit, mit ihrem Vermieter eine Mietsenkung zu vereinbaren oder einen Umzug vorzunehmen.“

Richtig ist: In den Jahren 2005-2014 leitete das Jobcenter insgesamt 9065 Mietsenkungsverfahren im Märkischen Kreis ein. Für das Jahr benennt der Geschäftsführer des Jobcenter Märkischer Kreis weitere 422. Allerdings sind davon nur 1451 Umzüge offiziell bestätigt.
IFG042

422 Mietsenkungsverfahren bei 31 000 Menschen???

Volker Riecke führt aus: „Im Jahre 2015 habe es im gesamten Kreis 422 Mietsenkungsverfahren gegeben, nach Rieckes Einschätzung angesichts von rund 31.000 Menschen, die auf Hartz IV angewiesen seien, eine geringe Zahl.“

Diese genannten Zahlen stehen im Widerspruch zu den offiziellen Statistiken des Jobcenter Märkischer Kreis:

Juni 2015-Juni 2016 = Monatsdurchschnitt von 16681 Bedarfsgemeinschaften
16681 Bedarfsgemeinschaften

Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) insgesamt
Juni 2015-Juni 2016 = Monatsdurchschnitt von 22222 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten

Anzahl Arbeitslose gesamt SGB II
Juni 2015-Juni 2016 = Monatsdurchschnitt von 10560 Arbeitslose

Der Versuch der Statistikverfälschung greift nicht durch. Die Arbeit des Jobcenter Märkischer Kreis wird kritisch begleitet.
Wenn es um Kosten der Unterkunft geht, geht es um Wohnraum und nicht um Personenzahl. Also die Höchstzahl der Bedarfsgemeinschaften plus die Zahl der Wohnungslosen!

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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