Gerichtsviertel: Parkzone für Anwohner

Oberbürgermeister Ullrich Sierau (MItte)  und Bezirksbürgermeister Udo Dammer (l.) ließen sich vor Ort den Stand der Dinge von Verkehrsplaner Andreas Meißner erläutern. | Foto: Schmitz
  • Oberbürgermeister Ullrich Sierau (MItte) und Bezirksbürgermeister Udo Dammer (l.) ließen sich vor Ort den Stand der Dinge von Verkehrsplaner Andreas Meißner erläutern.
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Im Dezember 2013 hatte der Stadtrat die Änderungen beschlossen, zum Oktober treten sie in Kraft. Ein Flyer informiert die Bewohner des Gerichtsvierteln nun über die neuen Bedingungen.

Ab dem 1. Oktober werden alle öffentlichen Stellplätze im Quartier einer von vier Stellplatzarten zugeordnet. Diese Kategorien und die jeweiligen Parkregelungen werden in einem Faltblatt näher erläutert, das Anfang September an alle Haushalte verteilt wird.

Zentrales Element ist die Reservierung eines Teils der öffentlichen Stellplätze für Bewohner, die im Besitz des Bewohnerparkausweises „Gerichtsviertel“ sind. Diese werden hierdurch an allen Tagen des Jahres bei der Stellplatzsuche gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern bevorrechtigt. Zudem dürfen Bewohner mit dem Parkausweis auf Parkscheibenstellplätzen oder an Parkscheinautomaten im Quartier kostenfrei und zeitlich unbegrenzt parken.

Bewohner, die keinen Bewohnerparkausweis „Gerichtsviertel“ haben, profitieren von den Regelungen nicht; sie sind den anderen Parkplatzsuchenden im Quartier gleichgestellt.
Ab dem 8. September können Bewohner für ein Fahrzeug, das auf sie als Halter zugelassen ist oder nachweislich dauerhaft von ihnen genutzt wird, einen Bewohnerparkausweis beantragen. Der Antrag kann bei den Bürgerdiensten der Stadt Dortmund, Führerscheinstelle, Südwall 2–4,unter  501 33 32 oder per Mail an buergerdienste@stadtdo.de gestellt werden.

Auch online ist die Beantragung unter www.dortmund.de möglich (Suchbegriff: Bewohnerparkausweis). Der Bewohnerparkausweis kostet 30,70 Euro im Jahr oder 20,50 Euro für sechs Monate.

Ausnahmegenehmigungen können im Quartier ansässige Gewerbetreibende, Ärzte, Handwerker und ambulante Dienste beim Tiefbauamt für ein Firmen-fahrzeug beantragen. Diese Ausnahmegenehmigung kostet 120 Euro im Jahr und wird nach Einzelfallprüfung erteilt.

Die Beschilderung der Bewohnerparkzone wird bis Mitte September fertig gestellt werden. In der Übergangsphase bis zum offiziellen Start am 1. Oktober wird die Verkehrsüberwachung Erinnerungskarten an diejenigen Verkehrsteilnehmer verteilen, die auf den Bewohnerstellplätzen parken.

Eine Ahndung von Verstößen gegen die Bewohnerparkregelungen wird es in diesem Zeitraum noch nicht geben. Nähere Informationen zum Bewohnerparken gibt es im Internet unter www.bewohnerparken.dortmund.de. Dort kann man auch den Infoflyer herunterladen.

Autor:

Lokalkompass Dortmund-City aus Dortmund-City

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